Zahlungserinnerung für Abfallgebühren
Zum 1. Oktober war die Zahlung der zweiten Rate der Abfallgebühren für das Jahr 2009 fällig. Viele Zahlungen stehen noch aus. „Mit dieser Erinnerung möchten wir nochmals allen säumigen Gebührenpflichtigen die Gelegenheit geben, nun schnellstens ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen, bevor Mahn- und anschließend Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden“, fordert die Leiterin des Betriebes Abfallwirtschaft dazu auf, die Abfallgebühren unverzüglich zu zahlen. Die Jahresbescheide vom Februar 2009 beziehungsweise später ergangene Gebührenbescheide weisen die zum Oktober 2009 fällige Abfallgebührenrate aus. Bestehen Fragen zum Zahlungsbetrag, so geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betriebes Abfallwirtschaft gerne Auskunft.
Braun blickt auf den bisherigen Jahresverlauf zurück und stellt fest, dass die Zahlungsmoral im Vergleich zu den Vorjahren noch schlechter geworden ist, obwohl die Höhe der Abfallgebühren zum Januar 2009 gesenkt worden ist. Rund 5000 Mahnungen hat der Betrieb Abfallwirtschaft bereits in diesem Jahr versandt. Schätzungsweise werden nun nach Fälligkeit der zweiten Jahresrate nochmals rund 2500 Mahnungen hinzukommen. Erfolgt auf die Mahnungen keine Zahlung, so wird vollstreckt. Neben der Vollstreckung durch den Vollstreckungsbeamten oder den Gerichtsvollzieher zählt Ute Braun auch mögliche Lohn- und Kontenpfändungen auf und appelliert nochmals, die rückständigen Abfallgebühren unverzüglich zu zahlen.