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Der Landkreis Bernkastel-Wittlich, wie auch die Landkreise Vulkaneifel und der Eifelkreis Bitburg-Prüm, sind 2016 dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) beigetreten. Damit verbunden ist der Übergang der Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger an den Zweckverband. Durch die Bündelung von Aufgaben können ökologische und ökonomische Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger in der Region und damit für die Abfallgebührenpflichtigen erzielt werden.

Der A.R.T ist ab diesem Zeitpunkt Ihr Ansprechpartner für alle Leistungen rund um das Thema Abfall.

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Anliegen zum Thema Abfall  direkt an den Zweckverband A.R.T. in Trier.

Kontakt

A.R.T. Kundenzentrum
Metternichstraße 33
54292 Trier

Abfalltelefon:

Tel.: 0651 9491 414       
E-Mail: abfall-telefon[at]art-trier.de

Abholung von Sperrmüll

Sperrabfälle werden monatlich auf Abruf eingesammelt. Voraussetzung ist eine Anmeldung am Service-Telefon (0651 9491-414) oder unter www.art-trier.de/terminbuchung. Jedem Haushalt stehen pro Jahr maximal vier Abholaufträge zur Verfügung. Die Kosten für die Abholung sind in der Jahresgrundgebühr enthalten.

Ein Anspruch auf den nächsten Termin besteht nicht.

Am Abfuhrtermin darf nur das bereitgestellt werden, was auch tatsächlich zu den Sperrabfällen gehört. Andernfalls und auch bei zu früh bereitgestelltem Abfall handelt es sich um eine widerrechtliche Ablagerung. Die Sperrabfälle müssen am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens, dürfen aber frühestens am Vorabend ab 18 Uhr zur Abholung am Straßenrand des Grundstücks, auf dem sie angefallen sind, bereitstehen. Die Sperrabfälle müssen außerdem so bereitgestellt werden, dass niemand gefährdet wird und die Straßen nicht verschmutzt werden.

Jeder Haushalt kann pro Abholung insgesamt maximal 5 m³ Sperrabfall bereitstellen. Maximale Breite 1,50 m, Länge 2,00 m, maximales Gewicht 50 kg/Einzelstück. Gegenstände mit darüber hinaus gehenden Gewichten und Maßen sollten grob zerkleinert werden. Ist dies nicht möglich, müssen sie bei den Annahmestellen des A.R.T. abgeben werden.

Werden mehr als 5 m³ bereitgestellt, erfolgt keine Abfuhr. Dies gilt auch für fehlerhafte Bereitstellungen. Sofern eine Abfuhr nicht erfolgt, ist derjenige, der die Abholung angemeldet hat, verpflichtet, die Abfälle von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und zu sichern. Nach der Abholung der Sperrabfälle müssen Bürgersteig bzw. Straße von dem letzten Abfallbesitzer gereinigt bzw. verbliebene Reste entfernt werden.

Hier können Sie ihren Sperrmüll zur Abholung anmelden

Gebührenveranlagung:

Tel.: 0651 9491 1212  
E-Mail: veranlagung[at]art-trier.de

Gewerbekundenberatung:

Tel.: 0651 9491 1225
E-Mail: gewerbekundenberatung[at]art-trier.de

Zweckverbandskasse:

Tel.: 0651 9491 1133
E-Mail: zweckverbandskasse[at]art-trier.de

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet über die Seite

www.art-trier.de