Erdwärmesondenanlagen
Die Nutzung von Erdwärme mit Hilfe von Erdwärmesonden gewinnt immer mehr an Bedeutung. Bei dieser Art der Energiegewinnung wird mit Hilfe von Strom Erdwärme für Heizung und Warmwasserbereitung nutzbar gemacht. Damit verbunden sind die Schonung fossiler Energiequellen und eine Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Erdwärmesonden ist eine Möglichkeit, die Erdwärme als regenerative Energiequelle zu erschließen.
Um dem Grundwasserschutz nach dem Besorgnisgrundsatz von Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Landeswassergesetz (LWG) Rechnung zu tragen, sind beim Bau als auch beim Betrieb von Erdwärmesonden höchste Sorgfalt zu fordern. Der Schutz der Ressource Grundwasser ist im Rahmen der Bewirtschaftung durch die Wasserbehörden – insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung – unverzichtbar. Der Besorgnisgrundsatz ist Ausgangspunkt jeder zulassungsrechtlichen Beurteilung. Beeinträchtigungen und Schädigungen des Grundwassers, das eine unserer wichtigsten natürlichen Lebensgrundlagen darstellt, sind zu vermeiden. Andererseits ist gerade bei der Erdwärmenutzung zu berücksichtigen, dass die Erschließung regenerativen Energiequellen im Rahmen des Klimaschutzes wichtigen umweltpolitischen Zielen dient.
Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen in der Regel mit einer Tiefe bis über 100 Metern installiert. Im Sondenkreislauf wird eine Wärmeträgerflüssigkeit durch den Boden und zumeist durch den tieferen Untergrund geleitet, um die darin gespeicherte Wärme aufzunehmen. In einem Wärmetauscher wird die Flüssigkeit dann wieder abgekühlt. Die hierdurch gewonnene Energie wird in der Regel zu Heizzwecken verwendet.
Rechtzeitig vor Beginn der vorgesehenen Bohrung und der Installation muss hierfür eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich 41, Untere Wasserbehörde, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, beantragt werden.
Je nach Lage und Tiefe der beabsichtigten Bohrung ist eine Beteiligung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Trier, Regionalstelle Wasserwirtschaft, als Obere Wasserbehörde oder des Landesamtes für Geologie und Bergbau in Mainz erforderlich. Diese Beteiligung erfolgt behördenintern, führt jedoch zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Gewässerbenutzung für vertikale Erdwärmesonden ist hier als pdf-Datei hinterlegt und ist mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefüllt und von allen Grundstückseigentümern unterschrieben in zweifacher Ausfertigung einzureichen.