Artenschutz
Als Teil des Naturschutzes befasst sich der Artenschutz mit dem Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Neben dem Schutz und der Pflege heimischer wildlebender Arten beinhaltet der Artenschutz die Umsetzung internationaler Artenschutzbestimmungen:
Schutz wildlebender heimischer Arten
Regelmäßig werden Rote Listen gefährdeter Arten erstellt, die versuchen sollen, den Grad der Gefährdung von Arten zu beziffern. Auf dieser Grundlage werden gezielte Artenschutzprogramme für einzelne, stark gefährdete Arten wie Wildkatze oder Schwarzstorch entwickelt und durchgeführt. Neben dem Schutz von Populationen einzelner Arten werden auch ganze Lebensräume geschützt und gepflegt (Biotopschutz).
Umsetzung internationaler Artenschutzbestimmungen
Der globale Handel mit gefangenen Wildtieren und gesammelten Wildpflanzen gefährdet den Fortbestand vieler Arten in der freien Natur. Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 5.800 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Großkatzen, Greif- und Papageienvögel, Schlangen und Schildkröten. Die Ein- und Ausfuhr dieser Arten in die Europäische Union (EU) ist verboten oder stark reglementiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch eine Verordnung verpflichtet, das WA gemeinschaftlich anzuwenden. Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten sondern auch heimische Arten unter besonderen Schutz gestellt. Haltung, Zucht und Handel unterliegen der behördlichen Kontrolle.Nutz- und Haustiere wie beispielsweise Pferde, Hunde und Katzen fallen nicht unter die Artenschutzbestimmungen.