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So mancher gerät in Panik, wenn er an seinem Haus oder in seinem Garten ein Hornissen- oder Wespennest entdeckt. Doch die Furcht ist unbegründet: Eine besondere Angriffslust der Tiere gegenüber Menschen, Pferden oder Bienen gibt es nicht. Solche Überlieferungen sind zwar immer wieder zu hören, aber falsch. Grundsätzlich gilt: Hornissen und Wespen bleiben friedlich, wenn sie in Ruhe gelassen werden.

Hornissen:

Weil ihr Bestand durch Zerstörung ihrer Niststätten und allgemeine Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen akut gefährdet ist, gelten für Hornissen besondere Schutzbestimmungen. Danach ist es verboten, Hornissen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören. Auf Antrag bei der oberen Naturschutzbehörde kann jedoch eine Befreiung erteilt werden, wenn eine nicht beabsichtigte Härte vorliegt und die Befreiung mit den Belangen des Naturschutzes zu vereinbaren ist.

Wespen:

Im Gegensatz zu Hornissen sind Wespen nicht besonders geschützt. Sie unterliegen lediglich den allgemeinen Schutzbestimmungen des Naturschutzgesetzes. Die Beseitigung ihrer Nester bedarf daher keiner Genehmigung. Sie sollte jedoch von geschulten Kräften durchgeführt werden und nur dann erfolgen, wenn das Wespennest eine unmittelbare Gefahr darstellt und keine andere Lösung gefunden werden kann.

Bienen:

Alle heimischen Bienen und Hummeln sind durch die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Mehr als die Hälfte der Arten gelten aufgrund vielseitiger Verschlechterung ihrer Lebensbedingungen als bestandsgefährdet und werden in der Roten Liste Deutschland geführt. Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören.