Wespen
Informationen zum Umgang mit Wespen, Gefährdung und Schutz
Wissenswertes aus dem Wespenleben
Die hier heimischen, staatenbildenden Wespen bauen ihre Nester bereits im Frühjahr. Allerdings bemerken wir sie oft erst im Hochsommer, wenn der Wespenstaat seine größte Volksstärke erreicht hat und viele Tiere regelmäßig am Nest ein- und ausfliegen. Der Wespenstaat hat zu dieser Zeit seinen Zenit bereits überschritten: Die Tiere sind regelrecht „arbeitslos“, weil alle Larven ausgeschlüpft und versorgt sind. So stürzen sich die Wespen nun auf alles Süße, ihre Leibspeise. Dies ist der Zeitpunkt, an dem sich viele Menschen durch die nervös umherschwirrenden Tiere beeinträchtigt oder gar bedroht fühlen.
Doch das Leben des Wespenstaates geht im Herbst schon zu Ende. Ab September sterben alle Tiere des Staates ab. Nur die Königin überwintert in Erdhöhlen und bildet im kommenden Frühjahr ein neues Volk.
Richtiger Umgang mit Wespen
Wenn man ein paar Vorsichtsmaßnahmen beachtet und etwas Rücksicht nimmt, ist ein friedliches Zusammenleben von Wespe und Mensch durchaus möglich:
- Keine Speisen ohne Abdeckung draußen stehen lassen (Düfte locken an),
- im Freien Getränkebecher immer abdecken und mit Strohhalm trinken (Kinder besonders),
- im Sommer nicht ohne Schuhe über Wiesen laufen,
- Wespen durch entfernte Nahrungsquelle von Terrasse ablenken.
Verhaltensregeln in der Nähe eines Wespennestes (bis ca. 4 m Umkreis):
- Heftige, ruckartige Bewegungen vermeiden,
- plötzliche stärkere Erschütterungen des Nistplatzes vermeiden,
- Motorgeräte, wie z.B. Rasenmäher nicht direkt vor dem Nest betreiben,
- Hauptflugbahn nicht für längere Zeit verstellen,
- Anstochern der Niststätte vermeiden,
- Kleinkinder durch niedrige Absperrungen vom Nestbereich fernhalten.
Schutzstatus
Im Gegensatz zu Hornissen unterliegen Wespen lediglich den allgemeinen Schutzbestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes. Nach § 39 Landesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Beseitigung eines Wespennestes
Die Tatsache, dass die Tiere lediglich lästig erscheinen, reicht für die Beseitigung eines Nestes nicht aus. Die Tötung ist ebenfalls nicht angemessen, wenn Nester in nicht genutzten Räumen (z.B. Dachboden) gebaut wurden. Andererseits können Nester in der Nähe von Hauseingängen, Wohn- und Schlafräumen und Terrassen, bei denen der Einflugbereich dauernd gekreuzt werden muss und zu Aggressionen bei den Tieren führt, sehr wohl die Beseitigung des Nestes rechtfertigen. Besondere Genehmigungen sind hierfür nicht erforderlich. Die Entscheidung über die erforderliche Maßnahme trifft der betroffene Grundstückeigentümer.
Für die Umsiedlung oder Beseitigung der Nester sollten Fachleute um Hilfe gebeten werden. Sachkunde zum Umsiedeln von Wespen und Hornissen haben gegenüber dem Landkreis Bernkastel-Wittlich folgende Personen nachgewiesen:
Alternativer Hygieneservice
Siegfried Horn
Alte Schulstr. 10
55758 Breitenthal
Telefon: (06785) 3649866
E-Mail: info[at]ahs-horn.de
und:
Consect Schädlingsprävention GmbH
Helge Hötzel
Dornbornstr. 3
65232 Taunusstein
Telefon: (800) 3233346
E-Mail: info[at]consect.de
Weitere Anbieter finden Sie in den Gelben Seiten des Telefonbuchs für den Bereich Trier unter der Rubrik „Schädlingsbekämpfung“, im Internet unter www.teleauskunft.de. In manchen Gemeinden helfen auch Imker oder die Feuerwehr.
Die Kosten der Umsiedlung oder Beseitigung der Nester sind vom Auftraggeber zu zahlen.