Japanischer Staudenknöterich
Der Japanische Staudenknöterich ist eine Zierpflanze aus Asien, die schnell die Gärten verlassen und sich in der freien Natur verbreitet hat. Diese in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanze, beeindruckt durch ihr schnelles Wachstum und ihre Zähigkeit. Aufgrund dieser Eigenschaften verdrängt sie einige unserer heimischen Pflanzenarten. Man findet diese Pflanze häufig an Rändern von Gewässern, Straßen und Feldern aber auch an Bahndämmen, Industriebrachen und Parkanlagen.
Der Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) kommt bei uns am häufigsten vor. Weitere verwandte Arten sind der nicht ganz so häufige Sachalin-Staudenknöterich (Fallopia sachalinensis) und eine Kreuzung der beiden Arten, der Böhmische Staudenknöterich (Fallopia x bohemica).
Alle Staudenknöterich-Arten besitzen ein ausdauerndes unterirdisches Rhizomgeflecht, aus dem im Frühjahr die zwei bis vier Meter hohen Triebe mit hohlen Stängeln wachsen. Die Blätter sind oval und zwischen 12 bis 18 cm lang. Im Juli bis August erscheinen die vielen weißen Blütenstände.
Die Verbreitung dieser Pflanze erfolgt in der Regel über diese Rhizomteile, die mit jeder Bodenbewegung verteilt werden können. Allerdings kann sie sich auch über Sprossteile verbreiten. Unter guten Bedingungen können diese Sprossteile an jedem Knoten neue Wurzeln und somit neue Pflanzen hervorbringen. Daher besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit einer weiteren Ausbreitung durch Verschleppung von Rhizomteilen mit Bodenmaterial und durch Sprossteile beim Mähen. Da die Pflanze häufig an Gewässerufern vorkommt, findet oft eine schlagartige Verbreitung entlang des gesamten Gewässers statt.
Was kann man dagegen tun?
Die Antwort auf diese Frage ist leider etwas ernüchternd. Der Japanische Staudenknöterich weißt ein hohes Reproduktions- und Ausbreitungspotential auf, was eine Bekämpfung erheblich erschwert. Eine Bekämpfung ist mit einem großen Aufwand und mit hohen Kosten verbunden. Es ist genau zu prüfen, ob eine Bekämpfung am jeweiligen Standort Erfolgsaussichten hat und ob im Einzelfall das Ziel den Aufwand rechtfertigt. Für ein Einschreiten ist es erforderlich, dass eine Verdrängung geschützter Arten vorliegt oder die Schutzziele von Schutzgebieten tangiert werden.
Maßnahmen gegen invasive Arten sind im § 40a Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt. Die zuständigen Behörden treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen und verhältnismäßigen Maßnahmen, um gemäß § 40a Abs. 1 Satz 2 die Einbringung oder Ausbreitung von invasiven Arten zu verhindern oder zu minimieren.
Die Beseitigung der Bestände beruht somit meist auf Freiwilligkeit der Flächeneigentümer. Wir würden es jedoch sehr begrüßen, wenn trotz der sehr aufwendig und äußerst kostenintensiven Maßnahmen eine Bekämpfung dieser Pflanze durchgeführt würde, um eine weitere Ausbreitung dieser Art einzudämmen und somit unsere heimischen Arten zu schützen.