Fledermäuse
Wissenswertes aus dem Fledermausleben
In der europäischen Mythologie werden Fledermäuse teilweise mit der Seele und deshalb mit dem Tod assoziiert und auch mit blutsaugenden Vampiren in Verbindung gebracht. Dies lässt einige Menschen erschrecken und sie fürchten sich. Jedoch ist bei einer Begegnung mit Fledermäusen keine Panik angesagt und Ruhe zu bewahren die beste Lösung. Die Tiere sind harmlos, sollten aber dennoch nicht ohne Handschuhe und auch mit großer Vorsicht berührt werden. Die zarten Tiere können schnell verletzt werden, aber auch selbst in ihrer Angst wehrhaft und kräftig zubeißen.
Fledermäuse sind in Deutschland mit ca. 25 Arten vertreten und gehören zu den Säugetieren, u.a. gebären sie ihre Jungen lebendig und säugen diese, sie besitzen Fell und sind gleichwarm. Allerdings verfügen Fledermäuse über einige besondere Merkmale, die sie von anderen Säugetieren unterscheidet.
Fledertiere können als einzige Gruppe der Säugetiere aktiv fliegen und nicht nur gleiten; die Finger sind bei ihnen in die Flughäute integriert. Aufgrund dieses aktiven Fluges können sie Insekten in der Luft erbeuten, aber auch Feinden gezielt entkommen.
Sie können für ihre geringe Körpergröße ein extrem hohes Lebensalter erreichen und ca. zehnmal so lang leben wie eine Maus oder Spitzmaus mit vergleichbarer Größe. Bei Einzeltieren von nicht wandernden Arten kann ein Höchstalter von ca. 30 Jahren erreicht werden.
Bei den meisten Säugetieren überleben die Spermien nur wenige Tage. Bei Fledermäusen können diese einige Monate überleben. So können sich die Fledermäuse bereits im Sommer oder frühen Herbst paaren und die eigentliche Befruchtung der Eizelle findet erst im nächsten Frühjahr statt.
Eine weitere Einzigartigkeit zeigen Fledermäuse in ihrer Ultraschall-Echoorientierung. Aufgrund dieses Systems können sie unabhängig vom Sehen und somit vom Tageslicht ihre Beute bei Nacht jagen.
Weibchen schließen sich während der Zeit der Geburt und der Jungenaufzucht oft in Gruppen zusammen, in sogenannten „Wochenstuben“, und zeigen ein ausgesprochen soziales Verhalten. Auch die Männchen der meisten Arten findet man häufig tagsüber zusammen in Gruppen.
Wo Fledermäuse vorkommen
Fledermäuse haben ganz unterschiedliche Ansprüche an ihre Lebensräume entsprechend ihrer Lebenszyklen. Sie benötigen ein Revier mit einem ausreichenden Nahrungsangebot zum Jagen und auch ein Sommer- und Winterquartier. Die Ansprüche an das jeweilige Habitat sind artspezifisch und somit unterschiedlich: Manche Fledermausarten bevorzugen Wälder, andere wiederum stehende Gewässer oder Heidelandschaften. Außerdem ist es wichtig, dass die Erreichbarkeit eines geeigneten Quartiers gewährleistet ist.
Einige Fledermausarten nisten in Gebäuden und jagen entlang von Straßenlaternen nachtaktive Fluginsekten. Somit stellen sie ein wesentliches Element der Natur in Städten und Dörfern dar. Diese Fledermausarten sind aufgrund ihrer Habitatwahl durch Sanierungen oder moderne Bauweisen gefährdet und müssen bei Baumaßnahmen berücksichtigt werden.
Als Beispiel wären hier die Mausohrfledermaus-Weibchen zu nennen. Sie bilden im Sommer große Wochenstuben auf Dachböden, wo sie gemeinsam ihre Jungen gebären und aufziehen. Deshalb ist es wichtig diesen Lebensraum und auch weitere Fledermaus-Quartiere (Bäume mit Höhlungen, Spaltenquartiere, Höhlen und Stollen) zu erhalten und zu schützen. Eine weitere Möglichkeit ist die Anbringung von Ersatzquartieren in Form von Fledermauskästen, welche dem Schutz der Fledermäuse dienen. Fledermäuse dienen im Gegenzug dafür der biologischen Schädlingsbekämpfung.
Fledermäuse in der Wohnung
Fledermäuse umgeben uns, da kann es schon mal vorkommen, dass sie sich in unser Schlafgemach verirren. Ein gekipptes Fenster ähnelt sehr einem geeigneten Sommerquartier und Vorhänge oder Gardinen bieten eine gute Möglichkeit den Tag zu verschlafen. Oft sind es junge und unerfahrene Tiere, die sich im Spätsommer, nach dem Auflösen der Wochenstuben, auf dem Weg ins Winterquartier verirren. Am besten werden zunächst die Fledermäuse tagsüber einfach hängen gelassen und abends das Fenster wieder weit geöffnet, damit die Fledermaus selbstständig das Zimmer verlassen kann. Anschließend sollte das Fenster für mehrere Nächte geschlossen bleiben, damit die ortstreuen Tiere nicht wieder zurückkehren. Es ist auch nicht selten, dass gleich mehrere Tiere sich verirren. Also ist es empfehlenswert, das Zimmer nach weiteren Tieren zu untersuchen.
Gefährdung, Schutz
Der Rückgang von Fledermäusen ist gravierend, die Populationen sind überall aufgrund verschiedener Faktoren rückläufig. Der Hauptgrund dafür geht von der Zerstörung ihrer Lebensräume aus. Bei Gebäude bewohnenden Fledermäusen etwa durch die Sanierung von Altbauten und die Verschließung von potentiellen Schlafplätzen. Die Vernichtung der Lebensräume ihrer Nahrungsquellen, die vor allem aus Insekten besteht, stellt ein weiteres Problem dar. Somit stellt der Einsatz von Insektiziden auch für Fledermäuse eine Gefahr dar.
Alle heimischen Fledermausarten sind durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders oder streng geschützt, und sind ausnahmslos in der Roten Liste Deutschlands geführt.
Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Zudem ist es verboten, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Bei Sanierungsarbeiten von Gebäuden mit Fledermausvorkommen gilt dies zu beachten.
Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räume können Winterquartiere von Fledermäusen darstellen. Diese dürfen gemäß § 39 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März nicht betreten werden.
Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.