Schwalben
Aus dem Leben der Schwalben
Schwalben haben sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und sind uns gängige Mitbewohner. Leider gibt es für diese Vögel immer seltener geeignete Nistmöglichkeiten und auch das Nahrungsangebot wird knapper. In unseren Dörfern, auf Bauernhöfen und auch in unseren Städten können wir drei verschiedene Schwalbenarten (Rauch-, Mehl-, und Uferschwalbe) beobachten. Diese sollen hier im Einzelnen vorgestellt und ebenso Tipps und Tricks für ein friedliches Auskommen mit diesen besonderen Vögeln benannt werden. Denn Schwalben haben keine negativen Auswirkungen auf unsere Gesundheit (durch z. B. Kot an Hauswänden) oder auf unsere Lebensmittel und liefern uns sogar Hinweise bezüglich anstehender Wetterveränderungen.
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Diese Schwalbenart baut ihre Nester im Inneren von Ställen, Scheunen oder anderen Gebäuden bevorzugt an Balken, Wänden oder Mauervorsprüngen. Früher brütete sie auch an offenen Kaminen oder Rauchfängen, daher der deutsche Name „Rauchschwalbe“ Das Weibchen legt Mitte Mai 4-5 Eier, aus denen nach ca. 14-16 Bruttagen die Jungen schlüpfen. Ein Paar kann im Jahr sogar 2-3 Bruten aufziehen.
Von der Mehlschwalbe ist sie aufgrund der langen und tief gegabelten Schwanzspitze und der braunroten Färbung von Kehle und Stirn zu unterscheiden. Ihre Oberseite ist mit Ausnahme einiger heller Flecken metallisch blauschwarz glänzend, ebenso das Brustband.
Sie frisst überwiegend fliegende Insekten und jagt diese gerne in Viehställen, bei schönem Wetter aber auch in luftiger Höhe. Es ist richtig, dass in diesem Zusammenhang tief fliegende Schwalben Regen ankündigen können.
Mehlschwalbe (Delichon urbica)
Ihre kunstvollen Lehmnester baute diese Schwalbenart ursprünglich an Felswänden oder Küstenklippen. Heute nutzt die Mehlschwalbe rau verputzte Hauswände unter geschützten Dachvorsprüngen zum Nestbau. Hier brütet sie oft in großen Kolonien. Die Nester sind halbkugelig und bis auf das Einflugloch geschlossen und aus Mörtel (feuchte Erde und Pflanzenteile) gebaut. Ausgekleidet werden die Nester mit Federn oder trockenen Grashalmen. Das Weibchen legt gegen Ende Mai 4-5 Eier, aus denen nach ca. 14-15 Bruttagen die Jungen schlüpfen.
Ein leuchtend weißer Bürzel, der sich von der dunklen Oberseite abhebt, ist das wesentliche Unterscheidungsmarkmal von den anderen Schwalbenarten. Auch der Bauch ist, mit Ausnahme der Schwanzfedern, rein weiß gezeichnet. Der tief gekerbte Schwanz besitzt im Gegensatz zur Rauchschwalbe keine langen Spieße.
Entlang von Gewässern jagen Mehlschwalben besonders an kühleren Tagen nach Insekten. Im Flug erbeuten sie Mücken, Fliegen, Schmetterlinge und Eintagsfliegen.
Uferschwalbe (Riparia riparia)
Uferschwalben nisten hauptsächlich in Kies- und Sandgruben, in Uferwänden bauen sie dort ihre Neströhre. Sie brüten in Kolonien, die in ihrer Größe und Anzahl der Tiere stark schwanken. Zwischen April und August legt das Weibchen 4-5 Eier, aus denen nach ca. 14 Tagen die Jungen schlüpfen. Ein Paar kann im Jahr 1-2 Bruten großziehen.
Sie ist unsere kleinste einheimische Schwalbenart und unterscheidet sich von den anderen beiden Arten auch in ihrer bräunlichen Oberseite. Die Unterseite ist weiß mit einem braunen Brustband.
Ihre Nahrung besteht zum größten Teil ebenfalls aus Insekten.
Gefährdung und Schutz
Zunehmende Hygiene in den Ställen, aber auch an den Hauswänden mit verbundenem Abschlagen der Nester, stellt eine große Bedrohung dieser Vögel dar. Bei der Uferschwalbe kommen der Abtrag der Nistwände als Gefährdung hinzu. Ein hoher Pestizideinsatz auf den Feldern lassen die Nahrung für Schwalben immer knapper werden. Versiegelte Wege und Straßen erschweren es ihnen lehmiges Baumaterial für ihre Nester zu finden. Mit fertigen Nisthilfen, die einfach zu montieren sind, kann diesen Tieren geholfen werden (Tipps hierzu auf: https://www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/schwalbenfreundliches-haus/22147.html).
Alle europäischen Vogelarten sind durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) streng geschützt und Mehl- und Rauchschwalbe in der Roten Liste Deutschlands geführt.
Nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 - 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.