Uhu
Aus dem Leben eines Uhus
Mit 60 - 75 cm Größe und einer Spannweite von 160 - 170 cm ist der Uhu die größte europäische Eule. Er ist fast so groß wie ein Steinadler. Das Weibchen ist deutlich größer als das Männchen und wiegt durchschnittlich 2600 g, das Männchen hingegen nur ca. 1900 g. Mit seinem in hellen und dunklen Brauntönen gemusterten Gefieder ist er trotz seiner Größe stets bestens getarnt. Der Uhu bevorzugt für die Brut felsiges Gelände. Im Flachland jedoch ist er auch Bodenbrüter oder nutzt seltener alte Greifvogelhorste. Der Uhu kann in der freien Natur mindestens 19 Jahre alt werden, in Gefangenschaft sogar bis zu 60 Jahren. Er hat in der Natur keine natürlichen Feinde.
Uhus sind Nahrungsopportunisten und daher bei der der Nahrungsauswahl nicht wählerisch. Feldmäusen, Ratten, Igel, Kaninchen, junge Füchse sowie Vögel vom Singvogel bis zum Bussard, stehen auf seinem Speiseplan. Gelegentlich werden auch Fische oder Amphibien erbeutet.
Der Uhu gilt als äußerst standorttreu. Gut geeignete Brutreviere sind oft über Generationen besetzt. Die Art galt immer als dauerhaft monogam, was jedoch nicht eindeutig bewiesen werden konnte. Die Paare bilden sich im Herbst (Oktober/November) und bleiben meist über mehrere Jahre zusammen. In Deutschland existieren ca. 1000 Brutpaare.
Gefährdung und Schutz
Der Bestand des Uhus ist noch sehr unsicher und von der Fortführung von Schutzmaßnahmen abhängig. Früher war der Uhu, aufgrund der Verfolgung durch den Menschen, stark gefährdet, was heute keine entscheidende Rolle mehr spielt. Verluste durch Stromschlag an vogelgefährlich konstruierten und ungesicherten Masten im Mittelspannungsnetz und im Bereich der Bahn fordern viele Todesopfer. Kollisionsverluste durch Straßen- und Schienenverkehr, Leitungen und Drähte, Windenergieanlagen, Störungen an den Brutplätzen, zum Beispiel durch Klettersportler und Ballonfahrer, und der Verlust von wichtigen Sekundärlebensräumen in Steinbrüchen durch Verfüllung (Rekultivierung) sind Gründe für das seltenere Vorkommen des Uhus. Ebenso wirkt sich die Verschlechterung des Nahrungsangebots in der Agrarlandschaft durch Intensivierung der Landwirtschaft negativ auf die hiesigen Uhu-Bestände aus.
Durch Unterschutzstellung der Uhu- Lebensräume als Natur- und Landschaftsschutzgebiete und die Minimierung der genannten Gefährdungsfaktoren in der Gesamtlandschaft stabilisiert sich die Populationsgröße.
Alle europäischen Vogelarten sind durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) streng geschützt.
Nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 - 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden.