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Förderungsgrundsätze Landespflege

Mit den Förderungsgrundsätzen Landespflege besteht die Möglichkeit, Fördermittel zur Finanzierung und Bezuschussung naturschutzfachlicher Planungen und Maßnahmen zu erhalten. Durch die Zuwendungen soll das Engagement der Maßnahmenträger im Naturschutz und in der Landschaftspflege gefördert werden. Die Förderung erstreckt sich vorrangig auf Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts erhalten und verbessern (z.B. Anpflanzung von Obstbäumen, Freistellung von verbuschten Wiesen zur langfristigen Offenhaltung).

Die Umsetzung von Maßnahmen wurde in den letzten Jahren in Gebieten gefördert, für die aus Naturschutzgründen ein besonderer Handlungsbedarf besteht, z.B. Natura 2000-Gebiete oder Kernräume für bestimmte Biotoptypen sowie Tier- und Pflanzenarten.

Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet die Obere Naturschutzbehörde bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz. Die Beurteilung einer Maßnahme erfolgt unter anderem einzelfallbezogen, unter Beachtung der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sowie der Bedeutung der Maßnahme für die Entwicklung von Natur und Landschaft.

Antragsstellung

  • Verwendung des Antragvordrucks
  • Anlagen: Lageplan und zwei Kostenvoranschläge über die geplanten Maßnahmen
  • Vorlage des Antrags mit Anlagen in dreifacher Ausfertigung bei der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung

Die Förderrichtlinie "Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Förderungsgrundsätze Landespflege)" sowie die Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Download bereit.

Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa)

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Flächen zur Aufnahme in das Förderprogramm PAULa zu beantragen. Es sind verschiedene Programmteile vorhanden, die beispielsweise die Förderung von artenreichem Grünland, Mähwiesen und Weiden oder die Neuanlage und Pflege von Streuobst vorsehen. Weitere Informationen zu PAULa erhalten Sie bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde.