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Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Das Ökokonto bietet die Möglichkeit, frühzeitig durchgeführte Maßnahmen „gut zu schreiben“ und sich den ökologischen Zugewinn anrechnen zu lassen. Das Ökokonto ist somit ein Instrument für ein effizientes Flächenmanagement.

Kriterien zur Aufnahme von Flächen in das Ökokonto

  • Die Flächen und Maßnahmen müssen geeignet sein, die zukünftig zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu kompensieren. Beeinträchtigungen/Eingriffe entstehen beispielsweise durch Versiegelungen, Beseitigungen von Biotopen für Einzelvorhaben oder durch die Bebauungspläne zugelassene Bebauung.
  • Die Maßnahmen müssen zu einer tatsächlichen Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes gegenüber dem ursprünglichen Zustand führen.
  • Die vorgesehenen Maßnahmen dürfen keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen.
  • Die Maßnahmen müssen über bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen.
  • Öffentlich geförderte Maßnahmen sind nur mit dem erbrachten Eigenanteil anrechenbar.
  • Die Flächen müssen rechtlich gesichert und tatsächlich verfügbar sein.

Geeignete Maßnahmen zur Einbuchung auf das Ökokonto

  • Aushagerung von Fettwiesen
  • Umwandlung von Ackerland in Grünland
  • Anlage von Feldgehölzen, Streuobstbeständen, Baumreihen
  • Renaturierung von Gewässern
  • Beseitigung von landschaftsuntypischen Aufforstungen und Anlage von Grünland
  • Entbuschung von mageren Wiesen

Beispiele für Ökokontomaßnahmen im Landkreis können Sie der Powerpointpräsentation entnehmen. Die Powerpointpräsentation "Ökokonto – Ökologie und Ökonomie sinnvoll verbinden" legt Ihnen komprimiert die wesentlichen Inhalte zur Führung eines Ökokontos dar. Privatpersonen, die an der Führung eines Ökokontos interessiert sind, können die wesentlichen Inhalte nachfolgender Zusammenfassung entnehmen.