Schutzgebiete
Im Natur- und Landschaftsschutz besteht die Möglichkeit zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft unterschiedliche Schutzgebiete auszuweisen. Ziel der Ausweisung von Schutzgebieten ist es, z.B. besondere Biotope, Landschaften oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen zu schützen und geeignete Vorsorge- und Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.
Dabei gibt es verschiedene Schutzgebietsvarianten mit unterschiedlich starkem Schutzstatus. Diese verschiedenen Typen von Schutzgebieten werden auf den folgenden Seiten vorgestellt und die im Landkreis befindlichen Schutzgebiete den verschiedenen Kategorien zugeordnet.
Generell dürfen die Schutzgebiete nicht durch Handlungen zerstört oder beeinträchtigt werden. Ausnahmen von diesem Verbot können von der Kreisverwaltung als untere Naturschutzbehörde oder von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord als Obere Naturschutzbehörde in besonderen Fällen zugelassen werden. Näheres regeln die Naturschutzgesetze bzw. die Rechtsverordnungen der Schutzgebiete.
Die Lage der verschiedenen Schutzgebiete wird auf der Karte des Landschaftsinformationssystem (LANIS) deutlich.