Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete (siehe § 26 BNatSchG) schützen Landschaftsräume, in denen eine besondere Notwendigkeit zum Schutz von Natur und Landschaft besteht. Die Schutzgebiete betreffen beispielsweise Landschaftsräume, die sich durch die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes kennzeichnen lassen oder eine besondere Bedeutung für die Erholung haben. Es können aber auch die Erhaltung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser, Klima, Tier- und Pflanzenwelt eine besondere Rolle bei der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes spielen.
Zu erkennen ist ein Landschaftsschutzgebiet an einem dreieckigen Schild mit grünen Rahmen, auf dem sich ein Bild des Seeadlers mit dem Schriftzug „Landschaftsschutzgebiet“ befindet. Große Flächen des Landkreises liegen innerhalb von Landschaftsschutzgebieten:
Eines der größten Landschaftsschutzgebiete im Landkreis ist das Landschaftsschutzgebiet "Moselgebiet von Schweich bis Koblenz". Es zählt sogar zu den größten zusammenhängenden Landschaftsschutzgebieten in Deutschland und erstreckt sich über circa 180 Kilometer Länge entlang der Mosel. Das Moseltal ist eine Landschaft, die durch die Flusslage, die Weinberge, die Hochflächen, die Seitentäler und die moseltypische Bebauung in den Ortslagen bestimmt wird. Durch die Unterschutzstellung soll die über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft in ihren Grundzügen bewahrt sowie eine an das Landschaftsbild und den Naturraum angepasste Weiterentwicklung gesichert werden.
Im Landkreis bestehen folgende sechs Landschaftsschutzgebiete, die als Schutzzweck vergleichbare Ziele verfolgen:
Region | Name | Karte | Beschreibung | RVO |
Eifel | Zwischen Ueß und Kyll | |||
Mosel | Neuerburger Kopf und Lüxemer Kopf in der Wittlicher Senke | |||
Mosel | Moselgebiet von Schweich bis Koblenz | |||
Mosel | Schutze von Landschaftsbestandteilen und Landschaftsteilen im Regierungsbezirk Trier | |||
Mosel | Meulenwald und Stadtwald Trier | |||
Hunsrück | Haardtkopf |