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Ein Nationalpark (siehe § 24 BNatSchG) ist ein zu schützendes Gebiet, dass großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart ist. Das Besondere am Nationalpark ist, dass sich ein überwiegender Teil des Gebietes in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befindet oder dahin entwickelt wird. In einem Nationalpark oder Teilen davon darf die Natur Natur sein!

Dementsprechend ist das Ziel des Nationalparks in einem überwiegenden Teil des Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Zur Verwirklichung dieses Ziels ist der Nationalpark in verschiedene Zonen unterteilt: Er besteht aus Naturzonen, die der natürlichen Entwicklung (Wildnisbereiche) vorbehalten sind, und Pflegezonen zur Pufferung der Naturzonen und zur Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaftsteile.

Der Nationalpark Hochwald-Hunsrück befindet sich teilweise in Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ein Mittelgebirge mit schier endlosen Wald- und Forstarealen kennzeichnet den Hunsrück und grenzt ihn damit von den umliegenden bedeutenden Weinanbaugebieten Deutschlands, der Mosel, dem Rhein, der Nahe und der Saar, ab.