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Naturdenkmale (siehe § 28 BNatSchG) schützen Einzelschöpfungen der Natur. Als Einzelschöpfungen der Natur kommen beispielsweise insbesondere Felsen, erdgeschichtliche Aufschlüsse, Quellen, Wasserläufe, alte und seltene Bäume, Baumgruppen und Alleen in Betracht.

Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen in der Rechtsverordnung verboten. Die Naturdenkmale sind als Schöpfungen der Natur auch einem zeitlichen Wandel unterworfen und daher können Ausnahmen von diesen Verboten von der Kreisverwaltung in besonderen Fällen zugelassen werden. Die Verkehrssicherungspflicht von Naturdenkmalen liegt stets beim jeweiligen Eigentümer.

Derzeit existieren im Landkreis Bernkastel-Wittlich 105 Naturdenkmale. Ein Großteil dieser Naturdenkmäler wurde schon in den 1930er Jahren unter Schutz gestellt. Bei den meisten Naturdenkmälern im Landkreis handelt es sich um einzelne Bäume wie zum Beispiel die Alte Eiche in Altrich, aber auch der Wasserfall im Tiefenbachtal bei Bernkastel-Kues oder Felsformationen wie der Hunolstein oder die Mosellorelei in Niederemmel fallen darunter.

Eine Übersicht über alle Naturdenkmäler finden Sie über die Verlinkungen auf der rechten Seite.