Naturschutzgebiete


Ein Naturschutzgebiet (siehe § 23 BNatSchG) ist ein streng geschütztes Gebiet zur Erhaltung von Ökosystemen. Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes ist somit ein klassisches Instrument, Schutzziele für den Arten- und Biotopschutz umzusetzen. Durch die Festlegung von strengen Verboten kann der Schutz besonders störungsempfindlicher Arten sichergestellt werden. Der Arten- und Biotopschutz kann somit ggf. Vorrang vor allen anderen Nutzungen genießen.
Naturschutzgebiete werden ausgewiesen, um die Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wildwachsender Pflanzen- oder wildlebender Tierarten zu ermöglichen. Es können aber auch wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes führen.
Zu erkennen sind die Naturschutzgebiete an einem dreieckigen Schild mit grünem Rahmen, darauf befindet sich ein Bild des Seeadlers mit dem Schriftzug „Naturschutzgebiet“.
Im Landkreis sind in allen Naturräumen von Hunsrück, über Mosel bis in die Eifel Naturschutzgebiete anzutreffen. Die Gebiete wurden zum Schutz sehr unterschiedlicher Biotope ausgewiesen. Im Hunsrück dominiert der Schutz der Mittelgebirgshochmoore, der sogenannten Hangbrücher. Im Moseltal ist mit ca. 130 ha Fläche und 4.000 Obstbäumen das größte zusammenhängende Streuobstwiesengebiet an der Mittelmosel unter Schutz gestellt. In der Eifel haben sich beispielsweise die Tongruben bei Binsfeld oder das Meerfelder Maar zu speziellen Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Im Landkreis sind insgesamt 10 Naturschutzgebiete anzutreffen.