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Dorferneuerung ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe und zugleich Teil einer aktiven Struktur­politik für den ländlichen Raum. Zur Entwicklung und Umsetzung örtlicher und regionaler Konzepte unterstützt das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen.

Wesentliches Ziel der Dorferneuerung ist die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht. Zu den Schwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die zur Stärkung der Ortskerne beitragen, wie zum Beispiel:

  • Schaffung und Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
  • Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Zuwendungen richtet sich bei kommunalen Vorhaben nach der allgemeinen finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Die kommunale Gebietskörperschaft muss ihre Einnahmequellen ausschöpfen. Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 65 % der förderfähigen Gesamtkosten und kann bei Maß­nahmen, die der interkommunalen Zusammenarbeit dienen, auf bis zu 80 % angehoben werden.

Fördervoraussetzungen

  • Förderung in dörflich/ländlich geprägten Ortsgemeinden mit bis zu 3.000 Einwohnern und landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen.
  • Die Förderung in Ortskernen hat grundsätzlich Vorrang.
  • Voraussetzung ist ein ganzheitliches – ggf.- fortgeschriebenes – Dorferneuerungs-/ Dorfentwicklungskonzept.
  • Förderfähige Ausgaben mindestens 15.339 € je Einzelvorhaben.

Verfahren

Bewilligungsreife Anträge sind bis zum 01. August in 3-facher Ausfertigung der Kreisverwaltung zuzusenden. Weitergehende Informationen sind dem Merkblatt „kommunale Anträge“ zu entnehmen.

Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung

Die „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Dorferneuerung“ ist ein Schwerpunktthema der rheinland-pfälzischen Dorferneuerung. Im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Dorfentwicklung wird so ein wichtiger Beitrag zur Schaffung familienfreundlicher Gemeinden geleistet. Denn die ländlichen Räume, insbesondere die dünn besiedelten Räume mit ihren Dörfern, werden nur dann zukunftsfähig bleiben, wenn auch junge Familien mit ihren Kindern im Dorf bleiben bzw. sich im Dorf ansiedeln und sich für die Belange der Dorfentwicklung engagieren. Rheinland-Pfalz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle eingenommen und hierzu einen Leitfaden für die kommunal Verantwortlichen herausgegeben.