Schwerpunktanerkennung
Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung
Mit der Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte der Dorferneuerung, sog. Schwerpunktgemeinden, besteht für die Ortsgemeinden die große Chance ihre Anstrengungen in der Dorferneuerung zu verstärken und dabei die Dorfgemeinschaft aktiv zu beteiligen. Strukturelle Mängel und Defizite können auf der Grundlage eines ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes angegangen und behoben werden.
Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist zeitlich befristet. Die Förderung erstreckt sich seit dem Programmjahr 2017 auf einen Zeitraum von 8 statt bisher 6 Jahren. Pro Jahr wird in der Regel eine Gemeinde im Landkreis anerkannt.
Hiermit verbunden ist eine Zuwendung für folgende Vorhaben:
- Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation,
- Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie Beratungsleistungen für die Ortsgemeinde,
- Planungs- und Beratungsleistungen für private Träger.
Verfahren zur Anerkennung als Schwerpunktgemeinde:
Anträge von Gemeinden auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte sind über die Kreisverwaltung in Abstimmung mit der ADD Trier beim Ministerium des Innern und für Sport bis zum 01.09. in 3-facher Ausfertigung zu stellen.
Für die Beantragung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Formblatt Antrag IMS
- Planausschnitt des Ortes (A4 oder A3) mit Darstellung der angedachten Maßnahmen
- Fotos markanter Orte
- Formblätter „Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage“ (§ 44 LHO) und „freie Finanzspitze“
- Niederschrift der Gemeinderatssitzung
- Aktuelles Adressverzeichnis (gemäß Vordruck)
Gemeinden, die vor dem Jahr 2000 bereits Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt waren, können sich erneut bewerben und von einer bevorzugten Förderung profitieren.