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Ohne Wasser kein Leben! Jeder Mensch benötigt zum Leben sauberes Trinkwasser und auch die Tier- und Pflanzenwelt ist auf sauberes Wasser zum Trinken und als Lebensraum angewiesen.

Das Wasserrecht ist daher ein wesentlicher Bestandteil des Umweltrechtes.

Durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen, ist daher die Zielsetzung bzw. der Zweck der wasserrechtlichen Vorschriften (zum Beispiel Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz).

Zur Umsetzung und Kontrolle der Regelungen des Wasserrechts ist die Untere Wasserbehörde bei der Kreisverwaltung Ansprechpartner für:

  • Gewässerbenutzungen

    • Entnahme von Wasser oder Stoffen aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser
    • Einleitung von Stoffen in oberirdische Gewässer oder in das Grundwasser

  • Errichtung oder Anlegen von Anlagen am Gewässer
  • Unterhaltung oder Ausbau von Gewässern
  • Umgang mit wassergefährdenden Stoffen