Wohnraumförderung
Von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und dem Land gibt es folgende Förderprogramme:
Förderung der Bildung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohneigentum und ISB-Darlehen Erwerb von Genossenschaftsanteilen)
0,25 % p. a. Zinsfestschreibung 10 Jahre
0,60 % p. a. Zinsfestschreibung 15 Jahre
0,85 % p. a. Zinsfestschreibung 20 Jahre
1,15 % p. a. Zinsfestschreibung bis zur Vollrückzahlung (ca. 30 Jahre)Der Tilgungszuschuss für Haushalte mit Einkommen bis 10 % über der Einkommensgrenze beträgt 7,5 % des Förderdarlehens. Der Tilgungszuschuss für Haushalte mit Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze beträgt 5 % des Förderdarlehens.
Darlehenshöchstbeträge:
Fördermietenstufe 1-2: EUR 135.000*
Fördermietenstufe 3-4: EUR 160.000*
Fördermietenstufe 5-6: EUR 175.000*
*Erhöhung der jeweiligen Darlehenshöchstbeträge für kinderreiche Familien (mind. 3 Kinder) für das 3. Kind und für jedes weitere Kind um 10 %.Förderung der Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Modernisierung selbst genutzter Wohnraum Rheinland-Pfalz)
0,25 % p. a. Zinsfestschreibung 10 Jahre
0,60 % p. a. Zinsfestschreibung 15 Jahre
0,85 % p. a. Zinsfestschreibung 20 JahreHaushalte mit Einkommen bis 10 % über der Einkommensgrenze erhalten einen Tilgungszuschuss von 15 %. Haushalte mit Einkommen bis zu 60 % über der Einkommensgrenze erhalten einen Tilgungszuschuss von 5 %.
Darlehenshöchstbetrag: EUR 60.000
- Förderung der Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen, insbesondere zur Förderung der Energieeinsparung und zur Barrierefreiheit, durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Modernisierung von Mietwohnungen Rheinland-Pfalz)
- Soziale Mietwohnraumförderung durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Mietwohnungen Rheinland-Pfalz und durch sonstige Maßnahmen)
- Förderung von Wohngruppen und Wohngemeinschaften durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohngruppen und ISB-Darlehen Wohngemeinschaften)
- Förderung von Wohnraum für Studierende (Studierendenwohnheime) durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Bau von Studierendenwohnheimen und ISB-Darlehen Modernisierung von Studierendenwohnheimen)
- Sonderprogramm zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende durch ein Darlehen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB-Darlehen Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbegehrende)
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden Sie im Internet unter www.isb.rlp.de.
Zur Beantragung des Darlehens wird eine Förderbestätigung benötigt. Anträge „ISB-Darlehen Wohneigentum“ und „ISB-Darlehen Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum“ können vor Baubeginn bei der zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.