Maßnahmenkatalog für Kindergartenfahrten
Folgender Maßnahmenkatalog, der dem Sicherheitsbedürfnis der Kinder und Eltern gerecht wird, wird von den Beförderungsunternehmen bei der Beförderung der Kinder zum/vom Kindergarten beachtet:
- Alle Kindergartenkinder haben einen Anspruch auf einen Sitzplatz.
- Sitze, welche nach vorne nicht abgesichert sind, sollen nicht genutzt werden (z. B. hinter dem Fahrer, Sitze an den Treppen, mittlerer Sitz auf der letzten Bank, Sitze, denen entgegen der Fahrtrichtung ausgerichtete Sitze gegenüber liegen). Das Fahrpersonal soll die Einhaltung der Vorgabe beim Einsteigen überwachen.
- Soweit in Fahrzeugen, für die keine Anschnallpflicht besteht, Sicherheitsgurte ("3-Punkt-Gurte!) vorhanden sind, dürfen diese nur in Kombination mit Sitzerhöhungen genutzt werden.
- Während der Anwesenheit von Kindergartenkindern erfolgt der Ein- und Ausstieg nur durch die vordere Tür der Fahrzeuge; die Hintertür des Fahrzeuges bleibt geschlossen.
- Die Fahrzeuge entsprechen unabhängig von der Verkehrsart allen straßenverkehrszulassungs- rechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften; der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden" wird bei allen Fahrzeugen beachtet.
- Die Fahrzeugführer werden von dem Unternehmen auf die besondere Bedürfnisse bei der Kindergartenbeförderung und auf diesen Maßnahmenkatalog hingewiesen.
- Die Kindergartenkinder werden grundsätzlich nicht zusammen mit Schülern weiterführender Schulen befördert; nur in Ausnahmefällen benutzen sie Fahrzeuge zusammen mit Grundschülern. Ausnahmefälle sind mit der Kreisverwaltung abzustimmen.
- Die Haltestellen sind in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten einzurichten.
- Die Kindergärten werden unmittelbar angefahren. Sofern dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse ausnahmsweise nicht möglich ist, werden die Kinder vom Kindergartenpersonal am Bus abgeholt bzw. dorthin begleitet.
- Sofern ausnahmsweise Kindergartenkinder bei der Rückfahrt gemeinsam mit Schülern befördert werden, wird grundsätzlich zuerst der Kindergarten angefahren, um sicherzustellen, dass die Kindergartenkinder einen Sitzplatz erhalten. Ausnahmen von der vorrangigen Anfahrt sind unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten möglich.
- Wenn der Bus bei der Rückfahrt vorzeitig an der Haltestelle im Wohnort ankommt, wartet er dort bis zur fahrplanmäßigen Ankunft-/ Abfahrtszeit.
- Nach Aussteigen der Kinder wird der Bus an der letzten Haltestelle (bei der Hinfahrt am Kindergarten, bei der Rückfahrt an der letzten Ausstiegshaltestelle für die Kinder) auf im Bus verbliebene Kinder kontrolliert.
- Wird ein Kind bei der Rückfahrt anlässlich der Kontrolle zu Punkt 12 aufgefunden, wird unverzüglich der Kindergarten informiert. Die Unternehmen tragen dafür Sorge, dass die Fahrer über die Telefonnummer der jeweiligen Kindergärten verfügen.
- Eltern, familiären Begleitpersonen, Erzieher/innen (z. B. Lotsen, Paten) wird die unentgeltliche Mitfahrgelegenheit ermöglicht, sofern das die Kapazität der Fahrzeuge zulässt.
- Nach Möglichkeit werden Angebote der Verkehrserziehung in Kindergärten durchgeführt.
- Die Kreisverwaltung stellt den Kindergärten diesen Maßnahmenkatalog zur Verfügung; die Kindergartenleitung händigt den Erziehungsberechtigten der "Kindergartenneulinge" diesen Maßnahmenkatalog aus.
- Die Beförderungsleistungen werden stichprobenartig durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung und der eingesetzten Unternehmen kontrolliert.