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Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen der Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen möglich. Ferner können alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ein berufliches Gymnasium, eine Fachoberschule an der Realschule plus, die Berufsfachschule I oder II, die dreijährige Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule oder die Berufsoberschule I oder II besuchen.

Schülerinnen und Schüler der Förderschulen sowie des Berufsvorbereitungsjahres in Vollzeitform sind von den nachfolgenden Regelungen befreit, da alle Lernmittel und aus pädagogischen Gründen sonstige Materialien von Gesetzes wegen kostenfrei ausgeliehen werden.

Allgemeine sowie schuljahresspezifische Informationen zur Lernmittelfreiheit und der entgeltlichen Schulbuchausleihe sind unter den rechts angegebenen Links abrufbar. Weiterhin wird auf wichtige Termine regelmäßig über den Internetauftritt des Landkreises sowie in den Kreisnachrichten hingewiesen.

Lernmittelfreiheit Abgabefrist: 15. März 2023

Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei.

Nach dem oben genannten Termin gestellte Anträge werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt, z.B. bei nachträglicher Schulanmeldung, unterjährigem Schulwechsel oder Wiederholung der Abgangsklasse. Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit sollte daher vorsorglich gestellt werden, d.h. auch im Falle einer noch ausstehenden Entscheidung zum Besuch einer konkreten Schule oder einer ungewissen Versetzung.

Entgeltliche Schulbuchausleihe Anmeldezeitraum:  26. Mai - 26. Juni 2023

Übersteigt das Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden. Die aus zwei Schritten bestehende Anmeldung (1. Freischaltung des Schülers/der Schülerin, 2. Bestellung des Ausleihpakets) muss von den Sorgeberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schülern über das sog. „Elternportal“ online vorgenommen werden. Über die erfolgreiche Bestellung wird durch eine automatisierte Bestätigungsmail des Portals informiert. Ferner ist der Bestellstatus online einsehbar. Bei ausstehender Bestellbestätigung sowie fehlender Statusabfrage ist der Anmeldevorgang zu wiederholen.

Die Bestellung ist nach Ablauf der 14-tägigen Stornierungsfrist verbindlich. Die bei Bestellung angezeigten Lernmittel sind anschließend vollumfänglich auszuleihen und die entsprechende Leigebühr zu entrichten. Ein späteres Rücktrittsrecht wird lediglich im Falle nachträglicher Änderungen gewährt, wie z.B. bei Änderung der Schulbuchliste, Ab-/Umwahl von Schulfächern oder Schulwechseln. Ab dem Zeitpunkt solcher Änderungen beginnt eine erneute 14-tägige Stornierungsfrist, auf welche per E-Mail hingewiesen wird.

Für Personen ohne Internetzugang richtet der Schulträger während des obigen Zeitraums eine Servicestelle zur persönlichen Vorsprache ein.

Außerhalb der vom Ministerium für Bildung & Kultur festgelegten Anmeldefrist werden Ausnahmeregistrierungen nur in begründeten Sonderfällen (siehe Lernmittelfreiheit) vom Schulträger erteilt.