Mittagessen an Ganztagsschulen
Folgende Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich bieten ein Ganztagsschulangebot mit Mittagessen an:
- Kurfürst-Balduin-Realschule plus Wittlich
- Friedrich-Spee-Realschule plus Neumagen-Dhron
- Freiherr-vom-Stein-Realschule plus Bernkastel-Kues
- Realschule plus Manderscheid
- Realschule plus und Fachoberschule Traben-Trarbach
- Clara-Viebig-Realschule plus Wittlich
- Nikolaus-von-Kues-Gymnasium Bernkastel-Kues
- Gymnasium Traben-Trarbach
- Cusanus-Gymnasium Wittlich
- Integrierte Gesamtschule Morbach
- Integrierte Gesamtschule Salmtal
- Burg-Landshut-Schule – FSP Lernen – Bernkastel-Kues
- Rosenbergschule – FSP ganzheitliche Entwicklung – Bernkastel-Kues
- Liesertalschule – FSP Lernen und Sprache – Wittlich
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich beteiligt die Eltern an den Kosten des Mittagessens in der Ganztagsschule. Die Höhe der Eigenbeteiligung der Eltern am Mittagessen der in der Trägerschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich stehenden Schulen wird entsprechend der Empfehlung des Landkreistages Rheinland-Pfalz erhoben. Sie wird gemäß einem Beschluss des Kreistags jährlich automatisch der aktuellen Empfehlung angepasst. Im Jahr 2023 beträgt die Eigenbeteiligung 3,80 Euro/Mittagessen.
Das Anmeldeformular erhalten Sie über das Sekretariat der jeweiligen Schule.
Ermäßigungen
Geschwisterermäßigung:
Der Schulträger gewährt ab der Teilnahme des 2. Kindes an der Mittagsverpflegung an einer kreiseigenen Schule eine Geschwisterermäßigung, die sich am aktuellen Kostenbeitrag orientiert und sich in 2023 wie folgt gestaltet:
2. Kind: 25 % = 2,85 Euro/Essen
3. Kind: 40 % = 2,28 Euro/Essen
4. Kind: 50 % = 1,90 Euro/Essen
Bildungs- und Teilhabeleistungen:
Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung, Miet- bzw. Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Wenn diese Leistungen bewilligt werden, kann das Kind für den Bewilligungszeitraum kostenfrei an der Mittagsverpflegung teilnehmen.
Anträge von Leistungsempfängern von Arbeitslosengeld II sind beim Jobcenter zu stellen. Bezieher von Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfeleistungen und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können die Anträge bei der Kreisverwaltung oder den örtlichen Sozialämtern der Verbandsgemeinden, der Stadt Wittlich oder der Einheitsgemeinde Morbach stellen.
Sozialfonds:
Im Rahmen des Sozialfonds fördert das Land – im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung – die Kosten der Mittagsverpflegung. Die (in der Regel zu Beginn eines Kalenderjahres) zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel werden dann entsprechend auf die Antragsteller verteilt. Diese Mittel reichen in der Regel allerdings nicht aus, um die Ermäßigung für ein komplettes Schuljahr zu gewähren!
Bei Vorliegen der geforderten Voraussetzungen wird gemäß den zur Verfügung stehenden Mitteln ein Betrag erstattet. Die geltenden Einkommensgrenzen etc. entnehmen Sie bitte den Informationen zur Lernmittelfreiheit.
Der Antragsvordruck steht zum Download bereit.