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Die Entgelte sind in der Entgeltordnung der Musikschule des Landkreises geregelt und monatlich pro Teilnehmer zu zahlen. Wir gewähren 20 % Familienermäßigung für jedes Familienmitglied und auf Antrag bis zu 50 % Sozialermäßigung.

Eine Anmeldung ist zur Zeit ausschließlich schriftlich möglich.