Fachbereich 33 - Gesundheit
Testpflicht für Zugang zum Gesundheitsamt
Aufgrund des Bundesinfektionsschutzgesetz unterliegen Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen, gesundheitsämtern etc. einer besonderen Testpflicht. Diese besondere Testpflicht verlangt, dass unabhängig von einem Impf- oder Genesenenstatus, Besucher beim Betreten der genannten Einrichtungen einen Testnachweis mit sich führen müssen.
„Gesundheit – im Sinne des Wohlbefindens von Körper, Geist und Seele- ist das höchste Gut des Menschen.“ Einrichtungen und Maßnahmen zum Erhalt der Gesundheit und ihrer bestmöglichen Wiederherstellung (Prävention) sollen maßgeblich dazu beitragen. Deshalb ist Prävention auf unterschiedlichen Ebenen ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes:
Diese Maßnahmen sollen das Auftreten einer Erkrankung oder anderer gesundheitlicher Störungen verhindern, durch Früherkennung und geeignete Behandlungsschritte die Entstehung einer Erkrankung möglichst frühzeitig erkennen und durch Behandlung den Verlauf günstig beeinflussen oder, bei bereits erkrankten Menschen, Rückfälle und Entwicklungen zu einer chronischen Krankheit verhindern.
Der öffentliche Gesundheitsdienst hat hier verschiedene Aufgaben oder hält Angebote vor. Beispiele hierfür sind die Förderung der Kindergesundheit, Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen, Impfungen, Beratung und Betreuung bei psychischen Erkrankungen und Behinderungen oder die Trinkwasserüberwachung.