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Impfen gehört zu den wirksamsten und wichtigsten vorbeugenden medizinischen Maßnahmen. Heute stehen modere und gut verträgliche Impfstoffe zur Verfügung. Sie schützen davor, dass es nicht zu Erkrankungen kommt oder aber, dass Erkrankungen einen leichteren Krankheitsverlauf nehmen.

Neben der Schutzfunktion von Impfungen für den Einzelnen bieten Impfungen auch Schutz für die Gesamtbevölkerung. Wenn genügend Menschen geimpft sind, schützt das auch die Gemeinschaft vor der Übertragung von Krankheiten. Dies ist besonders wichtig für Menschen, die selbst aus verschiedenen Gründen nicht geimpft werden können. Durch eine möglichst hohe Anzahl geimpfter Menschen können Krankheitsausbrüche und Epidemien verhindert, Krankheitserreger sogar ganz ausgerottet werden. Die gefährliche Pockenkrankheit konnte z.B. durch konsequentes Impfen ausgerottet werden.

Da die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 1967 eine Pockenimpfpflicht aussprach, wurde die Pockenimpfung weltweit zur Pflicht. Hierdurch konnte die Pockenkrankheit weltweit ausgerottet werden; Ende der 1970er Jahre erklärte die WHO die Welt für pockenfrei. Eine Übertragung der Pocken durch den Menschen kann daher heute ausgeschlossen werden.

Eine Impfpflicht (außer bei Masern)  gibt es heute nicht mehr, sie könnte jedoch - sofern nötig - gesetzlich wieder eingeführt werden. Staat und Gesellschaft vertrauen heute vielmehr darauf, dass jeder einzelne aus Verantwortung für seine eigene Gesundheit, für die Familie und für die Gesellschaft Impfungen nach ärztlicher Beratung durchführen lässt und so aktiv Infektionskrankheiten vorbeugt.

Das Risiko von Nebenwirkungen bei Impfungen ist heute äußerst gering. Die Gefahren, von Infektionskrankheiten mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, sind bei nicht geimpften Personen deutliche höher. Auch Kinderkrankheiten sind keineswegs harmlos, sondern können schwere Verläufe und Spätfolgen bis hin zum Todesfall haben. Das Risiko einer Impfung ist ungleich geringer.

Durchgängig Impfen für lebenslangen Schutz nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) ist eine Expertenkommission, welche mit wissenschaftlichen Experten besetzt ist und wissenschaftlich basierte Empfehlungen zu Schutzimpfungen herausgibt.

Bereits bei Säuglingen und Kleinkindern sollte mit den Grundimmunisierungen begonnen werden. Bei gesunden Kindern sollten die Impfungen nach Empfehlungen der STIKO ab der 9. Lebenswoche beginnen (Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Pertussis/Keuchhusten, Tetanus/Wundstarrkrampf, Haemophilus influenzae Typ b/Hirnhautentzündung, Poliomyelitis/Kinderlähmung, Hepatitis B/Gelbsucht und Pneumokokken/Lungenentzündung). Ab dem 11. Lebensmonat sollten weitere Impfungen erfolgen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen/Windpocken), ebenso ab dem 12. Lebensmonat (Meningokokken).

Heute stehen vielfach Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung, damit nicht zu oft Einzelimpfstoffe verimpft werden müssen und die Zahl der „Pickse“ überschaubar bleibt. Damit der Impfschutz erhalten bleibt, sind regelmäßig Folgeimpfungen erforderlich, z.B. im Einschulungsalter, in der Pubertät sowie später im Erwachsenenalter. Die einzelnen Impfstoffe schützen unterschiedlich lange, daher sollte der Impfausweis regelmäßig durch den Arzt überprüft werden. Ihr Arzt empfiehlt Ihnen dann die erforderlichen bzw. von der STIKO empfohlenen Impfungen durchzuführen bzw. aufzufrischen.

Nach einer Grundimmunisierung sollten Tetanus und Diphtherie beispielsweise alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Erwachsene sollten auch gegen Pertussis geimpft werden. Eine einmalige Masernimpfung empfiehlt die STIKO allen nach 1970 geborenen Erwachsenen mit unklarem Impfstatus oder nur einer Masernimpfung im Kindesalter.

Reiseimpfungen und Reisemedizin

Darüber hinaus können wegen Urlaubsreisen weitere Impfungen sinnvoll und erforderlich sein (z.B. FSME, Hepatitis A + B, Pneumokokken, Meningokokken, Influenza, Cholera, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus). Reiseimpfungen hängen von verschiedenen Faktoren ab: z.B. Reiseland, -ziel, -route, -zeitraum, klimatische Verhältnisse, Impfvorschriften, individuelles Verhalten, persönlicher Gesundheitszustand, akute und/oder chronische Erkrankungen, Medikamente, Unterkunftsart und hygienische Verhältnisse, Hotel- oder Rucksackreise etc.

Vor allem im tropischen Klima besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Insbesondere eine Malaria-Prophylaxe oder eine Gelbfieberimpfung kann bei vielen Reisen sinnvoll sein. Gelbfieberimpfungen werden bei Reisen in verschiedene Gebiete Afrikas und Südamerikas empfohlen, da Gelbfieber dort weit verbreitet ist. Wegen der Übertragung z.B. durch Mückenstiche besteht eine hohe Ansteckungsgefahr. Die Erkrankung endet oft tödlich, eine Gelbfieberimpfung schützt.

Einige Länder verlangen bereits vor der Einreise den Nachweis einer wirksamen Gelbfieberimpfung. Nach den Internationalen Gesundheitsvorschriften müssen Gelbfieberimpfstellen staatlich zugelassen sein. Durch Bescheide des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung besteht beim Gesundheitsamt Wittlich mit Amtsarzt Dr. Schlichting die einzige Gelbfieberimpfstelle im Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Da die Malariaprophylaxe und zahlreiche Impfungen ein Mindestalter voraussetzen, raten wir von Fernreisen mit kleinen Kindern ab. Daher bieten wir reisemedizinische Impfungen erst ab einem Alter ab dem vollendeten 2. Lebensjahr an.

Informieren Sie sich rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Reisebeginn über empfohlene oder vorgeschriebene Impfungen für Ihre Reise und lassen Sie sich entsprechend ärztlich beraten.

Neben den STIKO-Empfehlungen informiert auch das Auswärtige Amt in seinen Länderinformationen über Gesundheitsrisiken und Impfempfehlungen für verschiedene Länder.

Arbeitsmedizinische Schutzimpfungen

Weiterhin können Impfungen auf Grund arbeitsbedingter Infektionsgefahren erforderlich werden. Diese fallen in die Verantwortung des Arbeitgebers nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, der nach einer Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinisch den erforderlichen Impfbedarf abzuklären hat. Daher trägt der Arbeitgeber auch die Kosten für beruflich bedingte Arbeitsschutzimpfungen. Arbeitsschutzimpfungen können z.B. bei Beschäftigten in Laboratorien, in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, bei Kanal-/Klärwerksarbeitern, Vollzugspersonal, Arbeitern in Land-/Forstwirtschaft (z.B. FSME-Impfung) oder Jagd-/Forst-/Veterinärpersonal (z.B. Tollwut-Impfung) erforderlich werden. Lassen Sie dies am besten durch Ihren Arbeits-/Betriebsmediziner abklären.

Kosten

Die Kosten für Schutzimpfungen, die in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf der Grundlage der Impfempfehlungen der STIKO vorgesehen sind, sind i.d.R. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und werden daher direkt zwischen den Vertrags-/Kassenärzten und der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Eine Abrechnung von Impfungen, die beim Gesundheitsamt durchgeführt werden, direkt mit den Krankenkassen ist leider nicht möglich, da wir nicht an der Kassenärztlichen bzw. Regelversorgung teilnehmen. Daher müssen auch die Kosten für o.g. Impfungen hier immer privat gezahlt werden; eine Kosterstattung ist dann von den Geimpften selbst mit der Krankenkasse abzuklären. Für privat Versicherte und Beihilfeberechtigte gelten z.T. andere Regelungen. Für alle gilt jedoch, dass eine vorherige Klärung, ob unsere Kosten von Ihren gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen bzw. von der Beihilfestelle übernommen werden, sinnvoll und zu empfehlen ist.

Impfungen, die aus Gründen privater Reisen erforderlich werden, gehören i.d.R. nicht zum Leistungsumfang der Krankenversicherung. Zwischenzeitlich bieten viele Krankenkassen Kostenerstattungen auf freiwilliger Basis auch für Reiseimpfungen an. Hier gelten jedoch bei jeder Kasse andere Bestimmungen. Daher empfiehlt es sich im Vorfeld bei der eigenen Krankenversicherung oder Beihilfestelle nachzufragen, ob eine Kostenübernahme erfolgt. Sofern bei uns Impfungen oder Impfberatungen erfolgen, so werden diese stets als Privatleistung in Rechnung gestellt und müssen hier bezahlt werden. Ob anschließend eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung/Beihilfe erfolgen kann, können wir nicht sagen. Daher empfiehlt es sich, sich vorab entsprechend zu informieren.

Der Fachbereich Gesundheit rechnet Impfkosten nach den Gebührensätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Privatleistung oder nach Bestimmungen des Besonderen Gebührenverzeichnisses der Gesundheitsverwaltung Rheinland-Pfalz ab. Zu den Kosten für die Impfung/Impfberatung kommen die Kosten für die benötigten Impfstoffe hinzu; hier geben wir nur unsere Bezugskosten als Auslagen an Sie weiter.

Impfungen und Impfberatung – Ihre Ansprechpartner

Impfungen sowie Information und Beratung zu empfohlenen Impfungen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Kinder- und Jugendarzt sowie beim Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erhalten. Die Ärzte beraten Sie auch bei Bedenken oder Vorbehalten gegen Impfungen. Bringen Sie zu ärztlichen Impfberatungen immer Ihren Impfpass mit.

Neben persönlicher Beratung und Impfung halten wir auch vielfältige Informationsmaterialien zu unterschiedlichen Impfungen bereit. Gerne beraten wir Sie zu öffentlich und reisemedizinisch empfohlenen Impfungen inkl. Gelbfieberimpfung sowie zu allen Fragen rund um reisebedingte Gesundheitsgefahren und reisemedizinischer Vorsorge.