Infektionsschutz, Hygiene- und Trinkwasserüberwachung
Unter Infektionshygiene versteht man, übertragbare Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern sowie sonstigen Beteiligten (z.B. Personen die Lebensmittel verarbeiten oder in den Verkehr bringen) soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen (z.B. Erkrankten Bürgern) bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.
Unsere Leistungen:
- Erfassen und Bewerten aller Meldepflichtigen Erkrankungen im Kreisgebiet.
- Beratung und Betreuung der Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kindergärten, Jugendhilfeeinrichtungen etc.) bei Fragen bezüglich der Infektionshygiene, des Infektionsschutzes.
- Beratung der für die Gesundheitsversorgung zuständigen Einrichtungen über Angebote zur Infektionsvermeidung und Gesundheitsförderung.
- Koordination der Ausbrüche und Erkrankungen auf Kreisebene, mit dem Ziel der Beobachtung, Untersuchung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse und der Unterbrechung von Infektionsketten.
- Durchführung aufklärender Gesundheitsberatung über Infektionserkrankungen.
- Durchführung von Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für lebensmittelverarbeitende Personen.
- Planungen der Gefahrenabwehr, erstellen und pflegen von Maßnahmenplänen für den Fall des Eintretens von Pandemien (z.B. Influenza) oder dem Auftreten von hämorrhagischem Fieber (z.B. Ebola).