Badegewässer
Badegewässer sind Freibäder, Hallenbäder und EU-Badegewässer und dienen in weit größerem Umfang als andere Sportanlagen der Freizeit und Erholung. Anzahl, Größe und Ausstattung dieser Einrichtungen ergeben sich aus dem Versorgungsbedürfnis der Bevölkerung. Einwandfreies Badewasser ist eine Voraussetzung dafür, dass Schwimmen und Baden tatsächlich gesund erhält.
Da Badewasser gleichzeitig auch ein guter Überträger von Mikroorganismen ist und jeder Badegast mehrere Millionen Bakterien, Viren, Pilze und sonstige Mikroorganismen in das Badewasser abgibt, muss das Badewasser in öffentlichen Hallenbädern und Freibädern so behandelt werden, dass die Infektionsgefahr so gering wie möglich gehalten wird. Die richtige Chlorung des Badewassers sorgt dafür, dass die von allen Badegästen eingetragenen Mikroorganismen so schnell wieder unschädlich gemacht werden, dass keine Gefahr einer Krankheitsübertragung besteht.
Deshalb ist die technische Aufbereitung des Badewassers wichtig. Die Überwachung der Schwimmbecken und Badebecken einschließlich ihrer jeweiligen Wasseraufbereitungsanlagen (die nicht ausschließlich privat genutzt werden) unterliegt dem Gesundheitsamt. Bei der Überwachung werden unangemeldet während des Badebetriebes Wasserproben entnommen und vor Ort auf die Einhaltung bestimmter Werte (z. B. Chlorgehalt) untersucht. Es wird eine Probe zur mikrobiologischen Untersuchung entnommen. Im Rahmen der Überwachung ist ein wichtiger Bereich die Beratung über hygienische Vorgaben und die gesetzlichen Anforderungen.
Zusätzlich unterliegen auch die EU-Badegewasser der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Im Kreis Bernkastel-Wittlich zählt nur das Meerfelder Maar zu den EU Badegewässern und wird in regelmäßigen Abständen (von Mai bis August) durch das Gesundheitsamt geprüft.
Baden in der Mosel?
Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt das Baden lediglich in stehenden Gewässern. In alle Flüsse, die zum Baden in Betracht kommen könnten, werden die Abläufe von Kläranlagen eingeleitet. Da sie somit noch - wenn auch geklärte - Abwässer enthalten, sind hygienische Bedenken bei Flüssen nicht zu übersehen. In Rheinland-Pfalz gibt es wohl keinen Haushalt, dessen Abwässer nicht über die Kläranlage in irgendein Fließgewässer gelangen. Auch wenn modernste Kläranlagen hervorragende Arbeit leisten, können nicht alle Verunreinigungen in ausreichendem Maße zurückhalten.
Zur Frage des Badens in Flüssen hat die Landesregierung wie folgt Stellung bezogen:
"In Rheinland-Pfalz gibt es Flüsse, die keine Badegewässer im Sinne der Richtlinie des Rates über die Qualität der Badegewässer darstellen... Die Landesregierung geht davon aus, dass die Bürger sich darüber im Klaren sind, dass die Gewässer nicht abwasserfrei und entsprechend in hygienischer Hinsicht nicht in jedem Fall unbedenklich sind. Es kann deshalb angenommen werden, dass Badende und Wassersportler die Aufnahme von Wasser tunlichst vermeiden. Unter dieser Voraussetzung besteht aus Gründen der Volksgesundheit keine zwingende Erfordernis, das Baden zu verbieten oder den Gemeingebrauch in sonstiger Weise einzuschränken. Dem gegenüber ist es sachgerecht, wenn die zuständigen Behörden die Öffentlichkeit auch in bakteriologischer Hinsicht über den Zustand der Gewässer aufklären und je nach Beschaffenheit der Wasserqualität auch vor gesundheitlichen Gefahren warnen."