Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe findet die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz regelmäßig Dienstag und Donnerstag Mittag nach telefonischer Anmeldung unter 06571 14-2434 (Frau Winter) statt. Ab einer Teilnehmerzahl von acht Personen können Belehrungen auch in Betrieben oder Einrichtungen stattfinden.

Für Teilnehmer fällt eine Gebühr in Höhe von 30 € bei Teilnahme an Sammelbelehrungen bzw. in Höhe von 60 € für Einzelbelehrungstermine an. Auszubildende und Praktikanten sind bei Vorlage entsprechender Beschäftigungsnachweise von der Zahlung befreit. Bei Belehrungen in den Betrieben oder Einrichtungen entstehen zusätzliche Kosten. Des weiteren ist die Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises (zum Beispiel Personalausweis) notwendig. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl ist die vorherige telefonische Anmeldung unter 06571 14 2434 (Frau Winter) erforderlich.

Belehrungstexte

Belehrungsbögen in deutsch und zahlreichen weiteren Sprachen finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.