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Rheinland-Pfalz geht einen weiteren Schritt in Richtung Normalität. Auch bei Corona wird zukünftig stärker zwischen reiner Infektion und Erkrankung unterschieden. Seit dem 1. Mai müssen deshalb Kontaktpersonen – unabhängig vom Impfstatus oder Alter – nicht mehr in Quarantäne. Eine Isolationspflicht gilt nur noch für infizierte Personen. Diese verkürzt sich nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage bei Symptomfreiheit. Ein abschließendes Freitesten ist dabei nicht mehr notwendig. Zukünftig gilt nach der Absonderungsverordnung des Landes: Wer positiv auf Corona getestet wurde, ist verpflichtet, sich unverzüglich für fünf Tage in Isolation zu begeben. Nach Ablauf der fünf Tage kann die Isolation beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig ist.  Voraussetzung dafür ist allerdings, dass in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Isolation keine typischen Symptome einer Corona-Infektion mehr auftreten. Halten Symptome wie Fieber oder Husten an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis zu maximal 10 Tagen.

Für Kontaktpersonen bestehen nur noch die allgemeinen Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen, wie Maske tragen, Abstand halten, Selbsttests oder Kontakt-Reduzierung.

Die neuen Absonderungsregelungen gelten auch für die rheinland-pfälzischen Schulen und Kindertagesstätten. Sollte eine infizierte Person nach Ablauf dieser fünf Tage 48 Stunden symptomfrei sein, kann sie sofort in die Einrichtung zurückkehren, ansonsten verlängert sich die Absonderung bis zu maximal zehn Tagen. Eine Freitestung erfolgt nicht mehr. Die neuen Regeln als nicht infizierte Kontaktpersonen gelten vor allem für Kinder in Kindertagesstätten. Ein Freitesten von Kontaktkindern ist nicht mehr notwendig.