Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

PCR-Teststationen

Folgende Teststationen bieten PCR-Testung nach Überweisung an:

Die aufgeführten Einrichtungen führen PCR-Testungen mit Überweisung durch. Für Selbstzahler gibt es zahlreiche weitere Schnelltesteinrichtungen, die gegen Bezahlung PCR-Tests anbieten.

Wo kann ich Entschädigungsansprüche bei Absonderung geltend machen?

Positiv getestete Personen, die absonderungspflichtig sind, können Entschädigungsansprüche jetzt noch einfacher geltend machen. Hierfür ist nur noch die Vorlage des positiven Antigentests oder des PCR-Tests des Primärfalles notwendig. Sie benötigen dazu keine Absonderungsbescheinigung mehr. Das Gesundheitsamt stellt deshalb für diese Personen auch keine Absonderungsbescheinigungen mehr aus.

Arbeitnehmer beantragen die Entschädigung über ihren Arbeitgeber beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), ebenfalls betroffene Hausstandsangehörige wenden sich unmittelbar an das Landesamt. Entsprechende Kontaktdaten finden sie unter https://lsjv.rlp.de/de.

Genesenennachweis

Einen Genesenennachweis erhalten Sie unter Vorlage des positiven PCR-Tests bei allen Apotheken.

Was tun bei Corona-Verdacht?

Eine Laboruntersuchung sollte nur durchgeführt werden, wenn Krankheitszeichen vorliegen, um deren Ursache abzuklären. Bei einer gesunden Person sagt ein negatives Testergebnis auf das  Coronavirus nichts darüber aus, ob diese Person doch noch krank werden kann. Zudem werden damit die Laborkapazitäten unnötig belastet.

Wenn Sie nur leichte Krankheitszeichen haben, sollten Sie sich selbst isolieren, also zuhause bleiben und alle engen Kontakte unter zwei Metern meiden. Außerdem sollten Sie eine gute Händehygiene und die Husten- und Niesregeln einhalten. Sollten die Beschwerden zunehmen, sollten Sie zunächst ihren Hausarzt telefonisch kontaktieren oder sich an die bundesweite Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Deutschland 116117 oder 0800 9900400 wenden. In Notfällen (z. B. Atemnot) wenden Sie sich an den Notruf 112 oder eine Rettungsstelle.

Wer soll auf das Corona-Virus getestet werden?

Wenn:

  • man Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber zeigt.
  • eine Vorerkrankung besteht oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.)
  • man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für schwere Erkrankungen haben (z. B. im Krankenhaus oder der Altenpflege)

Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d. h. zu Hause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden, gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen (falls vorhanden) einen Mund-Nasenschutz tragen.

Handlungsempfehlungen

 Nicht jeder der Husten, Schnupfen, Fieber und weitere Symptome bei sich feststellt, muss von einer Coronavirus-Erkrankung betroffen sein. Ein Verdacht besteht insbesondere dann, wenn die Betroffenen in Risikogebieten waren, beziehungsweise einen Kontakt zu einem an COVID-19 Erkrankten hatten. Ist dies der Fall, so soll man sich telefonisch bei seinem behandelnden Arzt melden. Die Arztpraxis wird dann entscheiden, wann und wo eine Behandlung oder Probenentnahme stattfindet.

Als wichtige Hygienetipps für alle Menschen ist folgendes zu beachten:

  1. Halten Sie ausreichend Abstand zu Menschen, die Husten, Schnupfen oder Fieber haben. Dies sollte auch wegen der noch andauernden Grippe- und Erkältungswelle so durchgeführt werden.
  2. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einen Mülleimer mit Deckel.
  3. Halten Sie die Hände vom Gesicht fern und vermeiden Sie es mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
  4. Waschen Sie regelmäßig und ausreichend lange (mindestens 20 Sekunden) Ihre Hände mit Wasser und Seife insbesondere nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten.
  5. Für den Fall dass Menschen mit dem Verdacht auf Coronavirus zuhause behandelt oder isoliert werden, ist es empfohlen, dass diese möglichst in einem eigenen Zimmer, welches gut belüftet ist untergebracht werden.