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Erreichbarkeit der kommunalen Verwaltungen im Landkreis

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, die Stadtverwaltung Wittlich, die Gemeindeverwaltung Morbach sowie die Verbandsgemeinden Bernkastel-Kues, Thalfang am Erbeskopf, Traben-Trarbach und Wittlich-Land stehen den Bürgerinnen und Bürgern nach wie vor für Ihre Anliegen zur Verfügung. Gleichwohl solten alle Kundinnen und Kunden  nach Möglichkeit auf Verwaltungsgänge verzichten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltungen stehen selbstverständlich gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zu den Verwaltungen bzw. einzelnen Bereichen der Verwaltung im Einzelfall eingeschränkt sein kann. Ebenso kann in begründeten Einzelfällen (Krankheitssymptome, Aufenthalt in Risikogebieten, Kontakt zu Infizierten) der Zutritt verwehrt werden. Eine Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail ist unbedingt erforderlich.

Hinweise zu den Öffnungszeiten der Verwaltungen und der Erreichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die verwaltungsspezifischen konkreten Regelungen finden die Bürgerinnen auf den Startseiten der Internetseiten der Verwaltungen:

Aktuelle Regelungen der Zulassungsstellen im Landkreis Bernkastel-Wittlich

Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen im Landkreis sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Diese Terminvereinbarung ist jederzeit für Termine mit der Zulassungsstelle in Wittlich und mit der Außenstelle in Bernkastel-Kues online über die Internetseite der Kreisverwaltung unter www.bernkastel-wittlich.de/termine möglich.

Zudem können Sie von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr einen Termin telefonisch unter der Telefonnummer 06571 14-1021 vereinbaren.

Eine Terminvereinbarung mit der Außenstelle der Zulassungsstelle in der Gemeindeverwaltung Morbach ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr unter der Telefonnummer 06533 71203 sowie unter www.morbach.de möglich.

Für private Kundinnen und Kunden, die ihre Zulassungsvorgänge selbst erledigen möchten, bietet die Zulassungsstelle in Wittlich in folgenden Fällen die Möglichkeit, diese ohne Terminvereinbarung zu erledigen:

An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen sowie Anträge auf Kurzzeitkennzeichen können täglich von 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr bei der in der Eingangshalle der Kreisverwaltung eingerichteten Bürgerberatung abgegeben und zwischen 16:00 Uhr und 18:00 Uhr (freitags zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr) fertig bearbeitet wieder abgeholt werden.

Um die Kennzeichen (auch Wunschkennzeichen) kümmert sich die Verwaltung. Dadurch haben insbesondere Berufstätige die Möglichkeit, ihre Zulassungsvorgänge noch vor Arbeitsbeginn in Auftrag zu geben und sie nach Feierabend abzuholen.

Um Wartezeiten und persönliche Kontakte zu reduzieren, weisen wir auch auf die Möglichkeit der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) hin. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Abmeldung, Umschreibung, Neuzulassung und Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges online möglich. Insbesondere die Online-Abmeldung eines Fahrzeuges ist einfach durchzuführen und ohne elektronischen Personalausweis möglich.

Allgemeine Information über erforderliche Unterlagen, die Sie bei der Zulassungsstelle benötigen, erhalten Sie unter www.bernkastel-wittlich.de/fileadmin/Download/Kreisverwaltung/Fachbereiche/Fachbereich_21_-_Verkehr_und_Zulassung/Zulassung_und_Abmeldung_von_Fahrzeugen/Informationen_zur_Fahrzeugzulassung.pdf