Unternehmen
Hilfen für Unternehmen
Auch nach mittlerweile über einem Jahr stellt die Corona-Pandemie Unternehmen immer noch vor vielfältige Herausforderungen. Als Vermittler stehen wir Ihnen in allen Belangen zur Seite. Sie erreichen uns über unsere eigens eingerichtete Hotline 06571 14-1001 oder per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de. Wir werden telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
In Schwierigkeit geratenen Unternehmen wird zusätzlich empfohlen, sich unverzüglich mit der eigenen Hausbank und dem Steuerberater in Verbindung zu setzen. Einige der Hilfsprogramme müssen auch durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beantragt werden. Betriebe, die keinen Steuerberater haben können über die Suche der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach einem Steuerberater suchen.
Schutzschirme auf einen Blick
Auf dieser Seite finden Sie Informationen, Kontaktadressen und Links für Unternehmer/-innen zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Krise. Das Team des Fachbereiches Wirtschaftsförderung arbeitet stetig daran die Informationen für Sie zu aktualisieren sowie zu ergänzen.
Liquiditätssicherung, Betriebsmittelkredite, Tilgungsaussetzungen u.ä.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB):
Zur Stabilisierung der Finanzierungssituation stehen Ihnen neben den Instrumenten der KfW Bankengruppe auch die Instrumente der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH zur Verfügung.
Servicehotline der ISB: Tel. 06131 6172-1333
(Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.)
Kreditanstalt für Wiederaufbau:
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
Servicehotline der KfW: Tel. 0800 539 9001
(Die Hotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.)
Weitere Informationen zu den Programmen der KfW, sowie einen Förder-Assistenten finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz:
Wesentlicher Bestandteil der Corona-Hilfen zur Stabilisierung der Finanzierungssituation von Unternehmen sind Bürgschaften durch die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz. Die Beantragung der Bürgschaft erfolgt in diesem Fall durch die Hausbank. Weitere Informationen zur Antragsstellung und den Möglichkeiten der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz finden Sie hier.
Steuerliche Hilfen
Um Unternehmen in der Corona Pandemie dabei zu unterstützen, ihre Ausstattung mit Liquidität zu verbessern, erhalten sie steuerliche Hilfen. Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Steuerberater und das zuständige Finanzamt. Weiter Informationen zu den steuerlichen Hilfen finden Sie hier.
Erstattungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz (IfSG)
Allgemeine Informationen:
- https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/
- https://ifsg-online.de/index.html
Corona-Hotline des Landes Rheinland-Pfalz: 0800-5758100.
Leistungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung)
Wenn Sie aufgrund des Ausbruchs des Corona-Virus finanzielle Schwierigkeiten haben und Sie Ihren Lebensunterhalt nicht mehr selbst sicherstellen können, kommen eventuell Leistungen des Sozialgesetzbuches II (Grundsicherung), die Sie beim Jobcenter Bernkastel-Wittlich beantragen können, in Frage. Nähere Infos finden Sie über die Homepage des Jobcenters https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/jobcenter-bernkastel-wittlich/startseite oder unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/.
Hotline des Jobcenters: 06571-970110
E-Mail: jobcenter-bernkastel-wittlich@jobcenter-ge.de
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Service-Hotline für Selbständige sowie Künstlerinnen und Künstler geschaltet. Hier erhalten Sie Informationen, wenn Sie finanzielle Hilfe zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts benötigen. Sie erreichen die Service-Hotline unter 0800/45555-21 von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Weitere Kontaktadressen und Links für Unternehmer/-innen
IHK Trier:
Servicehotline der IHK: 06 51 97 77-5 20 sowie -530
HWK Trier:
Servicehotline der HWK: Tel. 0651 207-171 (Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr besetzt.)
Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail: unternehmenshilfe-corona[at]mwvlw.rlp.de oder unter der zentralen Telefonnummer 06131 / 16-5110.
Außerdem bietet das BMWI einen Entscheidungsfinder zur den Hilfsprogrammen an. Diesen finden Sie hier.
Auf der Internetseite des Landes https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/ sind die Regeln ausführlich und unter einzelnen Stichworten zusammengefasst.
Rechtsgrundlagen
- Vierunddreißigste Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) vom 30. September 2022 (konsolidierte Fassung, Stand: 30. November 2022)
- Neu: Erste Landesverordnung zur Änderung der Vierunddreißigsten Corona-Bekämpfungsverordnung (34. CoBeLVO) vom 29. November 2022
Ergänzende Dokumente:
- Begründung zur 34. CoBeLVO (Stand: 30. September 2022)
- Begründung zur ersten Änderungsverordnung zur 34. CoBeLVO (Stand: 29. November 2022)
- Handlungshilfe für Einrichtungen Pflege EGH zum IfSG (Stand: 15. Dezember 2022)
Das Land Rheinland-Pfalz hat auf seiner Internetseite https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ eine Übersicht über einzuhaltende Hygienepläne verschiedener Bereiche geschaffen.
Handlungsanweisung zum Umgang mit Schlüsselpersonal
Der Betrieb kritischer Infrastruktur, der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Gesundheitswesen, den Verkehr, Finanzen, Kommunikation, Ver- und Entsorgung, Ministerien, Ämter, Verwaltungen und die Lebensmittelversorgung wichtig ist, muss auch während der Corona-Epidemie gewährleistet sein.
Die Aufrechterhaltung des System- und Geschäftsbetriebes ist jederzeit zu gewährleisten und das Personal dieser Einrichtungen vor möglichen Ansteckungen zu schützen. Öffentliche Einrichtungen und Betriebe müssen sicherstellen, dass Schlüsselfunktionen weiter ausgeführt werden können, auch wenn einige Beschäftigte gleichzeitig aufgrund von Krankheit oder Schutzvorschriften ausfallen sollten.
Wird der Arbeitgeber von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter darüber informiert, dass sie oder er einem Infektionsrisiko ausgesetzt waren oder sind, kann der Arbeitgeber dies schriftlich beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
Mit der Anzeige verpflichtet sich der Arbeitgeber, die entsprechenden Voraussetzungen der für die Fortsetzung der Tätigkeit notwendigen infektionshygienischen Maßnahmen sicherzustellen.
Unten hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ein Meldeformular sowie Handlungsanweisungen für die unterschiedlichen Risikofälle hinterlegt.
Dokumente
- Handlungsanweisung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie an die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz zum Umgang mit Schlüsselpersonal
- Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt(Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mit hohem oder höchstem Spezialisierungsgrad oder in herausragenden Führungsfunktionen jeweils mit Systemrelevanz im Bereich der kritischen Infrastruktur.)
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie II mit hohem oder höchstem Spezialisierungsgrad oder in herausragenden Führungsfunktionen jeweils mit Systemrelevanz im Bereich der kritischen Infrastruktur
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie II mit Aufgaben im Gesundheitswesen
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie I mit hohem oder höchstem Spezialisierungsgrad oder in herausragenden Führungsfunktionen jeweils mit Systemrelevanz im Bereich der kritischen Infrastruktur
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie I mit Aufgaben im Gesundheitswesen
Corona Schutzmaßnahmen: Handhabung in Unternehmen
Am 03.04.2022 ist die 33. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten. Unternehmen sind seit Inkrafttreten dieser Verordnung dazu berechtigt selbst über die, in ihren Betrieben, geltenden Schutzmaßnahmen zu entscheiden.
Neu implementiert wurde auch die sog. Arbeitsquarantäne. Diese ermöglicht es Arbeitnehmer/ -innen nach Vereinbarung die angeordnete Quarantäne im Sinne der Arbeitsaufnahme zu unterbrechen. Zwingende Herausforderung ist hierbei die völlige Symptomfreiheit der Beschäftigten. Es gelten besondere Schutzmaßnahmen.
Weiterführende Informationen zu den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen sowie der Arbeitsquarantäne erhalten Sie unter anderem bei der IHK Trier.