Handlungsanweisung zum Umgang mit Schlüsselpersonal mit Infektionsrisiken
Der Betrieb kritischer Infrastruktur, der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das Gesundheitswesen, den Verkehr, Finanzen, Kommunikation, Ver- und Entsorgung, Ministerien, Ämter, Verwaltungen und die Lebensmittelversorgung wichtig ist, muss auch während der Corona-Epidemie gewährleistet sein.
Die Aufrechterhaltung des System- und Geschäftsbetriebes ist jederzeit zu gewährleisten und das Personal dieser Einrichtungen vor möglichen Ansteckungen zu schützen. Öffentliche Einrichtungen und Betriebe müssen sicherstellen, dass Schlüsselfunktionen weiter ausgeführt werden können, auch wenn einige Beschäftigte gleichzeitig aufgrund von Krankheit oder Schutzvorschriften ausfallen sollten.
Wird der Arbeitgeber von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter darüber informiert, dass sie oder er einem Infektionsrisiko ausgesetzt waren oder sind, kann der Arbeitgeber dies schriftlich beim zuständigen Gesundheitsamt anzeigen.
Mit der Anzeige verpflichtet sich der Arbeitgeber, die entsprechenden Voraussetzungen der für die Fortsetzung der Tätigkeit notwendigen infektionshygienischen Maßnahmen sicherzustellen.
Wenn Kontaktpersonen abgesondert werden, können Arbeitgeber auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für Schlüsselpersonal erwirkten. Wir bitten bei Antragsstellung sowohl eine Kategorisierung des Schlüsselpersonals vorzunehmen als auch die Kategorisierung des Kontaktes gemäß RKI-Kriterien zum Beispiel durch den Betriebsarzt vornehmen zu lassen.
Unten hat die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ein Meldeformular sowie Handlungsanweisungen für die unterschiedlichen Risikofälle hinterlegt.
Dokumente
- Handlungsanweisung des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie an die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz zum Umgang mit Schlüsselpersonal
- Anzeige beim zuständigen Gesundheitsamt Mitarbeiterin oder Mitarbeiter mit hohem oder höchstem Spezialisierungsgrad oder in herausragenden Führungsfunktionen jeweils mit Systemrelevanz im Bereich der kritischen Infrastruktur
- Bescheinigung für Personen des Schlüsselpersonals während der Coronavirus-Pandemie
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie II mit hohem oder höchstem Spezialisierungsgrad oder in herausragenden Führungsfunktionen jeweils mit Systemrelevanz im Bereich der kritischen Infrastruktur
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie II mit Aufgaben im Gesundheitswesen
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie I mit hohem oder höchstem Spezialisierungsgrad oder in herausragenden Führungsfunktionen jeweils mit Systemrelevanz im Bereich der kritischen Infrastruktur
- Umgang mit COVID-19-Kontaktpersonen der Kategorie I mit Aufgaben im Gesundheitswesen