Kinder und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ist ein Teilbereich des öffentlichen Gesundheitsdienstes und gehört zu den unteren Gesundheitsbehörden beziehungsweise dem Gesundheitsamt.
Unser Kinder- und Jugendgesundheitsdienst besteht aus einem Team von Ärzten, Assistentinnen im Gesundheitsdienst sowie Angehörigen weiterer medizinischer Berufsfelder. Unsere Tätigkeit besteht aus unterschiedlichen wichtigen Aufgaben rund um das Thema Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen.
Ein wesentlicher Schwerpunkt besteht in der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge (Prävention), also der aufklärenden Gesundheitsberatung in Fragen der körperlichen und seelischen Gesundheit, der Beratung über Vorsorge und Krankheitsfrüherkennung sowie der Beratung zur Versorgung und Rehabilitation chronisch Kranker.
Nach Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes informieren wir verstärkt über die Möglichkeit zur Nutzung der Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter und wirken auf deren Inanspruchnahme hin. Eine weitere wichtige Aufgabe besteht in der Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchungen. Diese Untersuchung gibt wichtige Hinweise über die aktuelle Entwicklung jedes Kindes. Sie bietet in Form einer schulärztlichen Stellungnahme mit Einverständnis der Eltern, die Möglichkeit, spezifische Empfehlungen und Hinweise auszusprechen, die für eine gute und individuelle Förderung Ihres Kindes in der Schule wesentlich sind. Außerdem werden die im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erhobenen Daten statistisch und anonymisiert ausgewertet und bieten so einen hervorragenden Überblick über den Gesundheitszustand unserer Kinder in diesem Alter.
Die Ergebnisse werden im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung zusammengefasst und dienen als Grundlage für neue Wege hinsichtlich der Gesundheit und Bildung unserer Kinder.
Aufgabe des KJGD ist weiterhin die Erstellung von Gutachten, wenn für Ihr Kind der Besuch einer speziellen Förderschule vorgesehen ist, sowie bei Kindern aus besonderen Anlässen, wie zum Beispiel vor Beginn besonderer Therapiemaßnahmen bei bestehenden Entwicklungsproblemen, bei drohender oder schon bestehender Behinderung Ihres Kindes oder auch, wenn für Ihr Kind der Besuch eines Förderkindergartens zu erwägen ist.
Grundsätzlich übernimmt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst betriebsmedizinische Aufgaben in allen Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, also zum Beispiel in Kindergärten beziehungsweise Kindertagesstätten und Schulen sowie Ganztagsschulen. Neben der Elternberatung und Information über gesundheitliche Themen ist der Bereich der Gesundheitsförderung ein wichtiger Baustein. Spezielle Angebote und Projekte zur Kindergesundheit einschließlich Ernährung und Impfen bieten Ihnen die Möglichkeit, Anregungen und Empfehlungen zur Erhaltung oder zur Förderung der körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Gesundheit Ihres Kindes zu erhalten. Beispiel hierfür sind auch die in regelmäßigen Abständen stattfindenden regionalen Gesundheitskonferenzen des Landkreises Bernkastel-Wittlich.
Aufgaben des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD)
- Gesundheitsfürsorge und Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen
- Untersuchung und Beratung z.B.
- als Schuleingangsuntersuchung
- Untersuchung von Kindern im Auftrag verschiedener Förderschulen
- Untersuchung bei behinderten oder von einer Behinderung bedrohten Kindern
- Untersuchung von Kindern bei beabsichtigtem Besuch eines integrativen Kindergartens
- Erstellung von Gutachten im Auftrag anderer Dienststellen, Ämter und Behörden
- Beratung und Information zur Kindergesundheit, z.B. zu Ernährung, Infektionskrankheiten und Impfungen oder zu Früherkennungsuntersuchungen im Kindesalter
- Betriebsmedizinische Aufgaben in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
- Beitrag zur Epidemiologie und Gesundheitsberichterstattung
Im Rahmen dieser Aufgaben pflegen wir eine enge Kooperation mit den Kindergärten bzw. Kindertagesstätten und den Schulen.
Fördermöglichkeiten im Kindergartenalter
In unserer Gesellschaft hatte der Kindergarten bis vor wenigen Jahren vor allem eine Betreuungs- und Erziehungsfunktion. Spätestens seit dem Vorliegen der PISA-Studien ist das Interesse der Gesellschaft an einer frühkindlichen Bildung deutlich gestiegen und die Pädagogik bei Kleinkindern hat einen wesentlich höheren Stellenwert erhalten.
Im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ werden landesweit Maßnahmen gefördert, um allen Kindern eine optimale Vorbereitung auf die Schule und bei Bedarf eine intensive Sprachförderung vor allem im letzten Kindergartenjahr zu ermöglichen.
Im Landkreis Bernkastel-Wittlich stehen 76 Kindergärten bzw. Kindertagesstätten zur Verfügung, davon sind 5 Kindergärten integrativ ausgerichtet. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter dem Geschäftsbereich 1, Fachbereich 12 Jugend und Familie mit einer Gesamtübersicht aller Kinderbetreuungs-einrichtungen. Allgemeine Informationen über die Arbeit der Kindertagesstätten erhalten Sie unter der Internetseite www.kita.bildung-rp.de.
Schulen im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Mit der wachsenden Bedeutung von Bildung und Wissen gilt, es den individuellen Bildungserfolg von Schülern und Schülerinnen weiter zu stärken.
Unser Landkreis bietet ein vielfältiges Schulsystem. Genaue Bezeichnungen und Anschriften finden sie hier.