Hygiene und Infektionskrankheiten bei Kindern
Das geltende Infektionsschutzgesetz regelt Maßnahmen zur Vorbeugung der Übertragung, zur Früherkennung und zur Verhinderung der Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten.
Häufig sind auch Kinder von solchen Infektionen betroffen. Dann ergeben sich für Sie als Eltern oft vielerlei Fragen bezüglich der Erkrankung oder des Besuches einer Gemeinschaftseinrichtung. So dürfen Kinder und Jugendliche, die an einer sogenannten meldepflichtigen Erkrankung, wie z.B. Masern, Mumps, Keuchhusten, Windpocken usw. erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht auf Vorliegen einer meldepflichtigen Erkrankung besteht oder die Läuse haben, eine Gemein-schaftseinrichtung so lange nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an einer ansteckenden Form einer Magen-Darm-Erkrankung leiden oder bei denen ein Verdacht auf Vorliegen einer solchen Erkrankung besteht, dürfen ebenfalls keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen.
Für weitere Informationen oder eine individuelle Beratung stehen ihnen die Hygieneinspektoren/innen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Gesundheit gerne zur Verfügung. Es besteht auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung die Möglichkeit der persönlichen Beratung hier im Gesundheitsamt.