Einschulung und Schuleingangsuntersuchung
Alle Kinder, die vor dem 1. September des folgenden Jahres ihren sechsten Geburtstag haben, sind schulpflichtig und werden von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirks angemeldet. Den Anmeldezeitraum gibt der jeweilige Schulleiter rechtzeitig bekannt. Kinder mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen können auch direkt bei einer entsprechenden Förderschule angemeldet werden. Anschließend meldet der Schulleiter uns als Gesundheitsamt alle angemeldeten Kinder.
Liegen gesundheitliche Störungen vor oder werden diese von den Eltern oder dem Schulleiter vermutet, so sollen diese bei der Schulanmeldung benannt werden. Wir können Sie mit Ihrem Kind dann zur Schuleingangsuntersuchung so einbestellen, dass wir für Sie und Ihr Kind bei entsprechenden Fragen genügend Zeit haben, einen evtl. notwendigen besonderen Förderbedarf ermitteln können und die daraus sich ergebenden Empfehlungen an die Schule formulieren können.
Schon vor Beginn der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchung führen unsere Mitarbeiterinnen des KJGD in den Kindergärten bei den zukünftigen Schulanfängern Funktionstests durch. Hierzu gehören ein Sehtest, ein Hörtest und ein Sprachtest. Selbstverständlich werden Sie über diesen Termin rechtzeitig mit einem Schreiben informiert.
Bei Auffälligkeiten oder Problemen werden Sie mündlich oder schriftlich über die Ergebnisse informiert und können dann die entsprechenden Fähigkeiten in den nächsten Wochen fördern, mit den zuständigen Erzieherinnen Rücksprache halten, oder wenn notwendig, sich mit Ihrem Kind bei Ihrem Hausarzt oder Kinderarzt zur Kontrolle vorstellen. Da die Kinder im Kindergarten im letzten Jahr vor der Einschulung besonders auf die Schule vorbereitet werden, ist der tägliche und regelmäßige Besuch des Kindergartens in einem konstanten zeitlichen Rahmen für Ihr Kind jetzt besonders wichtig.
Etwa ab dem Oktober des Jahres vor der Einschulung Ihres Kindes beginnen die Schuleingangs-untersuchungen. Über diesen Termin werden Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte frühzeitig schriftlich informiert.
Wozu dient die Schuleingangsuntersuchung? Welche Inhalte hat die Schuleingangsuntersuchung?
Eine altersentsprechende körperliche, geistige und seelische Entwicklung Ihres Kindes ist eine wesentliche Voraussetzung für einen voraussichtlich erfolgreichen Schulbesuch.
Bei der Schuleingangsuntersuchung erfolgt zunächst eine orientierende körperliche Untersuchung mit besonderer Berücksichtigung der grob- und feinmotorischen Entwicklung (wie z. B. Einbeinhüpfen, Koordinationstests, Fingerfertigkeit). Ebenso werden die Sprache, die Wahrnehmung und verschiedene kognitive Fähigkeiten überprüft. Bei diesem Untersuchungs-termin haben wir zusätzlich die Möglichkeit, Auffälligkeiten aus den Funktionstests im Kinder-garten noch einmal zu kontrollieren bzw. mit Ihnen zu besprechen.
Gleichzeitig erfolgt eine Erhebung der Impfdaten Ihres Kindes und der Ergebnisse aus den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (gelbes U-Heft).
Damit ist die Schuleingangsuntersuchung neben der Überprüfung der aktuellen Entwicklung Ihres Kindes auch ein wichtiges Instrument zur Aufdeckung gesundheitlicher Veränderungen und Trends in der Bevölkerung und auf diese Weise Grundlage für neue präventive Wege.
In unserer abschließenden schulärztlichen Stellungnahme können für die Schule relevante gesundheitliche Risiken Ihres Kindes oder eine verminderte Belastbarkeit z. B. beim Sport mit Ihrem Einverständnis benannt werden. Es können auch Hinweise auf einen voraussichtlich besonderen Förderbedarf und dementsprechende Empfehlungen geäußert werden. Diese bieten eine Grundlage für eine individuelle und differenzierte Förderung Ihres Kindes von Anfang an.
Kann ich die Untersuchung auch von meinem Kinder- oder Hausarzt durchführen lassen?
Die Einschulungsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben und kann nur von einer Ärztin oder einem Arzt im Auftrag des Gesundheitsamtes durchgeführt werden.
Was sollten Sie zur Einschulungsuntersuchung mitbringen?
Sie sollten unbedingt das Untersuchungsheft für Kinder sowie den Impfausweis mitbringen!
Bitte beachten Sie:
Mit dem Einladungsschreiben zur Untersuchung erhalten Sie einen Elternfragebogen zur Vorgeschichte Ihres Kindes und zu aktuellen gesundheitlichen Daten. Bitte bringen Sie diesen ausgefüllt mit zur Schuleingangsuntersuchung. Sollten Sie ärztliche Befundberichte z. B. zu chronischen Erkrankungen Ihres Kindes oder zu derzeit laufenden Therapieverfahren haben, so können Sie uns auch diese gerne vorlegen. Sie bieten uns wertvolle Zusatzinformationen zur gesundheitlichen Situation Ihres Kindes.