Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Der sozialpsychiatrische Dienst ist ein Bestandteil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung. Die Aufgaben des sozialpsychiatrischen Dienstes sind im Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) verankert.

Der sozialpsychiatrische Dienst steht allen Bürgern zur Verfügung, die sich über die Möglichkeiten der Unterstützung bei psychischen Erkrankungen informieren wollen. Des weiteren ist der Dienst zuständig für

  • alle erwachsene Personen mit einer psychischen Erkrankung (insbesondere solche, die ansonsten keine Hilfe bekommen, bzw. diese krankheitsbedingt nicht annehmen können),
  • Menschen in seelischen Notlagen
  •  Krisensituationen zur Abwendung einer Gefährdung (Interventionen nach dem PsychKHG)
  • Angehörige, Freunde und Mitmenschen, die Beratung für den Umgang mit an einer psychischen Erkrankung leidenden Person wünschen.

Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann telefonisch, im persönlichen Gespräch oder auch per Hausbesuch erfolgen. Das Gespräch kann unter anderem

  • Beratung bei sozialen Problemen,
  • Hilfestellungen bei beruflichen, medizinischen oder sozialen Eingliederungsmaßnahmen,
  • Vermittlung weitergehender Therapie- und Hilfsangebote beinhalten.

Bei Beratungsbedarf sollte ein Gesprächstermin telefonisch vereinbart werden, damit genügend Zeit zur Verfügung steht.