Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Eine aktualisierte Minijob-Broschüre informiert über die arbeitsrechtsrechtlichen Regelungen für Frauen und Männer, die als geringfügig Beschäftigten einen Minijob haben. Wie verhält es sich mit dem Anspruch auf Urlaub? Rechte bei Krankheit und Schwangerschaft bis hin zu Riester-Förderung. Welche Regelungen gelten für Beschäftigte in Minijobs hinsichtlich Steuerrecht und Sozialversicherung? Neben dem Anspruch auf Mindestlohn finden Interessierte auch hierauf Antworten.

Die neue Broschüre der Gleichstellungsbeauftragte der Region Trier ist in der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und bei allen Verbandsgemeindeverwaltungen, der Gemeindeverwaltung Morbach und der Stadtverwaltung erhältlich.

Weitere Infos bei der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises, Gabriele Kretz, Tel.: 06571/14-2255, E-Mail: Gabriele.Kretz[at]Bernkastel-Wittlich.de.