Historisches aus der Frauenpolitik
Das Frauenbüro der Landeshauptstadt Mainz, Gleichstellungsbeauftragte Eva Weickart erinnert an die denkwürdige Debatte und Entscheidung des Bundestages vom 3. Mai 1957. Vor 60 Jahren, am 03. Mai 1957 debattierte und verabschiedete der Bundestag das „Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts“.
Die Aus heutiger Sicht war es ein auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschränktes Schrittchen auf dem Weg zur Gleichberechtigung. Vor 60 Jahren aber ging das Vielen schon viel zu weit. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt", so steht es seit dem 23. Mai 1949 in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Fünf entscheidende Worte! Doch noch entscheidender war dann die Änderung von Gesetzen, die sich nicht mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz vertrugen. Die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes (GG) hatten wohl schon geahnt, dass das länger dauern könnte und dafür eigens in Artikel 117 GG eine Regelung getroffen. Bis zum 31. März 1953 sollten relevante Gesetze geändert werden, andernfalls verlören sie ihre Gültigkeit.
Weitere Informationen hierzu auf der Internetseite https://www.mainz.de/verwaltung-und-politik/beiraete-beauftragte/jahre-gleichberechtigungsgesetz.php#c6 und bei der Gleichstellungsbeauftragten Gabriele Kretz, Tel. 06571-14 2255, E-Mail: Gabriele.Kretz[at]Bernkastel-Wittlich.de