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Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie den oder die Täter anzeigen sollen, kann ein Gespräch mit einer Beratungsstelle oder eine Beratung durch einen Rechtsanwalt hilfreich sein. Sie erfahren dort was nach der Anzeigenerstattung passiert und werden unterstützt, gegebenenfalls auch begleitet.

Eine Beratung durch die Polizei ist problematisch. Polizei und Staatsanwaltschaft sind verpflichtet ein Strafverfahren einzuleiten, sobald sie Kenntnis von einer Straftat erlangen. Eine einmal erstattete Strafanzeige kann bei gravierenden Sexualdelikten nicht mehr zurückgenommen werden. Das Verfahren kann von der Staatsanwaltschaft auch gegen Ihren Willen fortgeführt werden.

Opfer einer Straftat sind wichtige Zeugen. Das Ermittlungsverfahren kann für Sie belastend sein. Es gibt allerdings auch gute Gründe, die für eine Anzeigenerstattung sprechen: 

Gründe für eine Strafanzeige:

  • Auseinandersetzung mit der Tat kann bei der Verarbeitung hilfreich sein, Verdrängung des Erlebten kann zu neuen Problemen führen
  • Bestrafung des Täters, Gerechtigkeit
  • Schutz vor weiteren Übergriffen, Verhinderung weiterer Opfer
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche als Nebenklägerin im Strafverfahren möglich

Strafanzeigen wegen eines gravierenden Sexualdeliktes können in der Regel auch noch nach Jahren erstattet werden, weil die Verjährungsfristen sehr lang sind. Die eventuell direkt nach der Tat anonym gesicherten Spuren sind neben Ihrer Aussage ein wichtiges Beweismittel. Ebenso wichtig sind regelmäßig aber auch die Spuren am Tatort oder an dem Täter/den Tätern.  Diese gehen verloren, wenn die Strafanzeige erst später erstattet wird. Eine sofortige/zeitnahe Anzeigenerstattung führt zu einer besseren Beweislage und einer höheren Verurteilungswahrscheinlichkeit.