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Im Fachbereich 31 – Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe arbeiten Verwaltungsmitarbeiter/innen und Mitarbeiter/innen im Sozialdienst im Interesse einer personenbezogenen und bedarfsgerechten Hilfe für Menschen in speziellen Lebenslagen zusammen. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die allgemeine und einzelfallbezogene Beratung, die Bedarfsermittlung, Planung und Koordinierung der Hilfen sowie die Gewährung der Hilfeleistungen. Das Team der Sachbearbeitung für Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfen für geistig, seelisch und körperbehinderte Menschen unter Leitung von Birgit Hansen (Tel.: 06571 14-2272) erbringt finanzielle Hilfeleistungen – ambulant, teilstationär oder stationär – für die leistungsberechtigten Personen auf der Grundlage des SGB XII (Sozialhilfe) und ergänzenden Vorschriften.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs beraten auf Anfrage auch im Vorfeld der Beantragung einer Leistung und unterstützen bei der Antragstellung.

Die Versorgung pflegebedürftiger und behinderter Menschen im Landkreis möglichst in ihrem Umfeld ambulant vor stationär sicherzustellen, ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Dabei ist es wichtig, dass alle Akteure und Beteiligten zusammenarbeiten. Um diese Planungs- und Koordinierungsaufgaben (Pflegestrukturplanung und regionale Teilhabeplanung) kümmert sich Markus Eiden (Tel.: 06571 14-2408). 

Zum Fachbereich gehört auch die Koordinationsstelle des Beirats für Menschen mit Behinderungen.