Heilpädagogische Leistungen für Kinder
Eingliederungshilfe für Kinder mit einer vorhandenen geistigen, körperlichen, Sinnes- oder Mehrfach-Behinderung und von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder, insbesondere für schwerstbehinderte Kinder soll so früh wie möglich einsetzen, um eine größtmögliche Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu erreichen. Dabei sollen Kinder mit und ohne Behinderung so weit wie möglich gemeinsam betreut und gefördert werden.
Als heilpädagogische Leistungen für die Kinder mit Behinderung können in Frage kommen:
- Frühförderung in sozial-pädiatrischen Zentren (SPZ)
- Andere Frühfördermaßnahmen
- Einzelintegrationshilfen in einer Regelkindertagesstätte
- Eingliederung in eine teilstationäre heilpädagogische Kindertagesstätte
Der behinderungsbedingte Bedarf wird im Einzelfall von der Mitarbeiterin im Rahmen einer individuellen Teilhabeplanung gemeinsam mit den sorgeberechtigten Eltern ermittelt. Die Leistungen werden im Bedarfsfall längstens bis zum Schuleintritt gewährt.