Kostenersätze und Unterhalt
Hat eine leistungsberechtigte Person Ansprüche aus Unterhalt, Verträgen oder sonstige Ansprüche, die sie gegen die verpflichteten Personen oder Stellen nicht selbst durchsetzen kann, erhält sie die Leistungen nach dem SGB XII in voller Höhe, das heißt ohne Anrechnung dieser Ansprüche.
Die Mitarbeiter/innen des Teams Ersätze – Unterhalt machen anstelle der leistungsberechtigten Person diese Ansprüche gegen die verpflichtete/n Person/en bzw. Stellen geltend und setzen sie gegebenenfalls gerichtlich durch.