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Ambulante und teilstationäre Hilfen werden familienergänzend eingesetzt. Das bedeutet, dass das Kind in der Familie verbleibt und die Familie von außen Unterstützung erfährt. Die Hilfen richten sich in erster Linie an Kinder vom Vor- und Grundschulalter bis hin zu Kindern im Alter von 14 Jahren. Sie kann sich aber auch auf das gesamte Familiensystem beziehen.

Kinderfrühförderung (Eingliederungshilfe für seelische behinderte Kinder und Jugendliche)

"Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall

  1. in ambulanter Form
  2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen
  3. durch geeignete Pflegepersonen
  4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet."

Kinder können mit Heilpädagogik sowie in Bezug auf Legasthenie, Dyskalkulie oder Autismus gefördert werden.

Erziehungsbeistandschaften

Erziehungsbeistandschaften werden für einzelne Kinder oder Jugendliche einer Familie eingerichtet. Sie unterstützen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Solche Probleme können in der Schule liegen, bei der sozialen Integration auftauchen oder durch andere soziale Auffälligkeiten deutlich werden. Erziehungsbeistände stehen Jugendlichen bei ihrer notwendigen Verselbständigung mit Rat und Tat zur Seite.

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) richtet sich an die ganze Familie, wenn sie sich in einer Krisen- oder Problemsituation befindet. Damit reagiert sie nicht nur auf Schwierigkeiten eines einzelnen Familienmitgliedes, sondern orientiert sich am gesamten System der Familie. Die Betreuung findet im Hause der Familien statt und wird von sozialpädagogischen Fachkräften freier Träger durchgeführt, die vom Jugendamt mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut werden.

Die SPFH soll Hilfe zur Selbsthilfe leisten, indem sie Familien dazu befähigt, ihre Konflikte und Probleme eigenständig bewältigen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass die Familie zur intensiven Mitarbeit bereit ist und selbst etwas verändern möchte.

Die SPFH unterstützt Eltern in Erziehungsfragen durch Beratung und gemeinsames praktisches Handeln. Sie berät bei schulischen Schwierigkeiten und gibt Hilfestellung bei Behördenkontakten. Die SPFH fördert Außenkontakte mit anderen Fachdiensten, hilft bei Konflikten und Krisen und leitet zu sinnvollem Freizeitverhalten an. Die Hilfe wird mindesten halbjährlich in einem Hilfeplan hinterfragt und Ziele gegebenenfalls modifiziert. Umfang und Dauer der Maßnahme richten sich nach dem individuellen Hilfebedarf der Familien. In der Regel wird aber eine Betreuungsdauer von einem bis 2 Jahren nur selten überschritten.

Tagesgruppe

Die Erziehung in einer Tagesgruppe richtet sich an Kinder und Jugendliche, die intensiver Betreuung bedürfen damit ihr Verbleib in der Familie sichergestellt werden kann. Sie richtet sich in erster Linie an Schülerinnen und Schüler, die durch Verhaltensauffälligkeiten in Familie und Schule gravierende Probleme erkennen lassen.

Die Kinder und Jugendlichen besuchen die Tagesgruppe in der Regel im Anschluss an die Schule, bleiben dort bis zum späten Nachmittag und kehren dann in ihre Familien zurück. Soziales Lernen und Elternarbeit stehen neben der schulischen Förderung im Mittelpunkt der Arbeit von Tagesgruppen.

Die Tagesgruppenbesucher lernen, sich in eine Gruppe zu integrieren und Pflichten zu übernehmen. Dabei kooperiert das sozialpädagogische Fachpersonal eng mit Eltern und Schulen.

Die Hilfe auf Erziehung in einer Tagesgruppe wird nach Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes schriftlich beantragt. Die Eltern werden abhängig vom Einkommen an den Kosten der Inanspruchnahme beteiligt.