Beratungen
Allgemeine Erziehungsberatung
Das Jugendamt bietet Kindern, Eltern, Jugendlichen und anderen Erziehungsberechtigten Hilfestellung bei der Klärung und Bewältigung individueller familienbezogener Probleme. Themen können die Beziehung zwischen Eltern und Kindern sein, das Verhältnis von Geschwistern untereinander, schulische Probleme, der Freundeskreis der Kinder und Jugendlichen, Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen und vieles mehr sein.
Diese Beratungen werden aber auch von Erziehungsberatungsstellen geleistet, deren Beratungsangebote sind ebenfalls kostenlos. Die Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht und garantieren den Ratsuchenden vertraulichen Umgang mit den Informationen, die sie erhalten.
Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung
Das Jugendamt hat die Aufgabe, Eltern bei Trennung und Scheidung Beratung anzubieten. Vor allem bei Trennung und Scheidung ist es oft für alle Beteiligten wichtig, sich von einer außenstehenden Fachkraft beraten zu lassen. Diese Beratung leisten sowohl die Jugendämter als auch die Beratungsstellen.
Das wesentliche Ziel der Arbeit ist darin zu sehen, dass es den Eltern ermöglicht wird, ihre Beziehungsprobleme von der Interessenlage des Kindes zu trennen, das Kind aus Loyalitätskonflikten herauszuhalten, ihm möglichst die vertraute Umgebung zu erhalten und ihm zugleich Klarheit über seine künftigen Perspektiven zu vermitteln.
Wenn es zudem deutlich wird, dass die Kinder unter der Trennung der Eltern leiden, sie Schuldgefühle haben, da sie meinen, sich für Mutter oder Vater entscheiden zu müssen und Angst haben, einen von beiden Elternteilen zu verlieren, können auch Kinder eine besondere Hilfe brauchen, die auch von Beratungsstellen geleistet werden kann oder von niedergelassenen Psychologen.
Ergebnisse dieser Beratungsgespräche können auch die Entwicklung einvernehmlicher Konzepte zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge und zum Umgangsrecht sein.
Beratung bei besonderen Problemlagen
Beratung im Jugendamt können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie sich in einer besonderen Problemlage befinden. Dies kann beispielsweise Alkohol oder Gewalt in der Familie sein, Misshandlung oder sexueller Missbrauch. Diese Beratung wird aber auch von Beratungsstellen etc. geleistet bzw. es wird mit anderen kooperiert.