Stationäre Hilfen
Stationäre Hilfen beinhalten die Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen außerhalb der eigenen Familie. Ziel einer stationären Hilfe ist grundsätzlich die Rückführung des Kindes in seine Herkunftsfamilie bzw. die Unterstützung der Eltern in ihrem Bemühen, die Kinder wieder in ihren Haushalt aufzunehmen. Die stationäre Hilfe wird nach Beratung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes durch die Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt. Die Eltern werden abhängig vom Einkommen an den Kosten der Inanspruchnahme beteiligt.
Vollzeitpflege/Wochenpflege
Kinder und Jugendliche gehen in eine Pflegefamilie um in ihrer konkreten Lebenssituation eine zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Erziehungshilfe in einer anderen Familie zu erhalten. Es soll eine Verbesserung der Erziehungsbedingungen erreicht werden. Wenn Eltern sich entscheiden ihr Kind einer anderen Familie anzuvertrauen , ist dies meist das Ergebnis eines längeren Beratungsprozesses. In wenigen Fällen wurde den Eltern durch eine gerichtliche Entscheidung das Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.
Ansprechpartner für die Vollzeitpflege sind:
Celina Guhl
Tel.: 06571 14-2032
E-Mail: Celina.Guhl[at]Bernkastel-Wittlich.de
Gabriele Herges
Tel.: 06571 14-2312
E-Mail: Gabriele.Herges[at]bernkastel-Wittlich.de
Mona Lengsdorf
Tel.: 06571 14-2031
E-Mail: Mona.Lengsdorf[at]Bernkastel-Wittlich.de
Ilona Mentges
Tel.: 06571 14-2388
E-Mail: Ilona.Mentges[at]bernkastel-Wittlich.de
Carmen Ritgen
Tel.: 06571 14-2335
E-Mail: Carmen.Ritgen[at]bernkastel-Wittlich.de
Tanja Trauden
Tel.: 06571 14-2054
E-Mail: Tanja.Trauden[at]Bernkastel-Wittlich.de
Wie verläuft eine Vermittlung eines Pflegekindes?
Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes im Jugendamt arbeiten eng mit dem Pflegekinderdienst des Kinderschutzbundes zusammen. Die Fachkraft des Pflegekinderdienstes beim Kinderschutzbund übernimmt die allgemeine Vorbereitung, Beratung und Schulung der zukünftigen Pflegeeltern, die Vermittlung eines Pflegekindes wird durch die Fachkräfte des Jugendamtes vorgenommen. Hierbei steht grundsätzlich der Gedanke im Vordergrund, dass eine Familie für ein Kind gesucht wird und nicht umgekehrt.
Während des Pflegeverhältnisses halten die Fachkräfte des Jugendamtes Kontakt zu der Pflegefamilie, um die "neuen Eltern des Kindes" bei dem oft schwierigen Erziehungsprozess zu begleiten und zu beraten; in diesem Zusammenhang werden auch mindestens halbjährliche Hilfepläne fortgeschrieben. Pflegefamilien müssen den Kontakt zum Jugendamt halten und über wichtige Ereignisse unterrichten, die das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen betreffen.
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
Hilfe zur Erziehung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie
- eine Rückkehr in die Familie erreichen oder
- die Erziehung in einer anderen Familie anbahnen oder
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Gründe für die Heimerziehung können beispielhaft sein: Eine akute Krisensituation mit Selbst- oder Fremdgefährdung, Störungen , die mit ambulanten Hilfen nicht mehr behoben werden können oder Gefährdungen des Kindes in der Familie, die von der Familie selbst nicht abgewendet werden können.
Ob eine Fremdunterbringung die richtige Hilfe ist oder andere Hilfeformen geeigneter sind durch das Jugendamt in Hilfeplangesprächen geprüft.
Hilfe für junge Volljährige
Einem jungen Volljährigen soll die Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zum 21. Lebensjahr gewährt. Die Hilfe richtet sich nach dem konkreten Bedarf des jungen Volljährigen.
Es kommen grundsätzlich die zuvor beschriebenen ambulanten, teilstationären und stationären Hilfe in Betracht. Eine häufig vorkommende Hilfe in dieser Altersgruppe ist das betreute Wohnen, das Hilfen zur Verselbständigung gibt. Das eigenständige Wohnen unter Anleitung ist oft geeignet, eine individuelle Lebensgestaltung zu praktizieren und zu erproben um sich später im Sozialgefüge allein verantwortlich zurechtfinden zu können.