Beistandschaften
Ist die Feststellung der Vaterschaft oder die Realisierung von Unterhaltsansprüchen im Rahmen der Beratung und Unterstützung nicht möglich, so können Mütter und Väter für die in ihrem Haushalt lebenden Kinder die Einrichtung einer Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Durch die Einrichtung einer Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt.
Der Aufgabenkreis des Beistandes umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Der Beistand berechnet die Höhe des Unterhalts und wirkt auf eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung hin.
Soweit eine einvernehmliche Regelung nicht möglich ist, wird der Beistand die erforderlichen gerichtlichen Schritte einleiten. Dabei vertritt der Beistand das Kind vor Gericht, so dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts in der Regel entbehrlich ist.
Einrichtung und Beendigung der Beistandschaft bedürfen der Schriftform.