Jugendschutz
Das Jugendschutzgesetz richtet sich vorwiegend an Gewerbetreibende und Veranstalter. Der Arbeitskreis „Jugendschutz / Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich“ arbeitet ganzjährig zu den aktuellen Themen im Jugendschutz.
Arbeitskreis „Jugendschutz / Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich“
Kinder- und Jugendschutz versteht sich als Anwalt und Lobby für Kinder und Jugendliche, um positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Er will Kinder und Jugendliche sowie Eltern und Fachkräfte befähigen, mit bestehenden Risiken umzugehen, vorhandene Missstände zu erkennen und verantwortungsvoll zu ihrer Veränderung beizutragen.
Schwerpunkte
- Präventiver Kinder- und Jugendschutz
- Sicherung der Rechte und Chancen von Kindern
- Förderung der Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit
Ziele
- Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Fachkräften der Jugendhilfe
- Vernetzung und Kooperation von Fachlichkeit der verschiedenen beteiligten Institutionen und Mitarbeiter/-innen
- Initiierung und Begleitung von Projekten
- zeitnahes Aufgreifen aktueller Probleme und Fragestellungen
- Öffentlichkeitsarbeit, Sensibilisierung für Fragen des Jugendschutzes, der Sucht- und Gewaltprävention
- Mitarbeit in überregionalen Arbeitskreisen
- Anregung von Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Videotheken, Einzelhandel, Spielhallen, auf Festveranstaltungen usw.
- Beobachtung, Auswertung und Dokumentation gesellschaftlicher und sozialer Entwicklungen
- Entwicklung von Empfehlungen und Konzepten zum Kinder- und Jugendschutz
- Beratung politischer Gremien und der Verwaltung
Zielgruppen
- Multiplikatorinnen und Multiplikatoren z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe, Lehrerinnen und Lehrer
- Institutionen z.B. Schulen, Kindertagesstätten
- kommunale politische Gremien
- Eltern, Kinder und Jugendliche
- Öffentlichkeit / Fachöffentlichkeit
Aufgaben
Erzieherischer und gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz in den Bereichen
- Drogen- und Suchtprävention
- Medien
- Jugendgewalt
- Jugendkriminalität
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Jugendarbeitslosigkeit
- Armut von Kindern und Jugendlichen
- Sexuelle Gewalt
- Jugendschutzkontrollen
„Jugendschutz in der Region Trier – Arbeitshilfe zur Zusammenarbeit“
Effektiver Jugendschutz durch eine bessere Zusammenarbeit von Jugendamt, Ordnungsamt und Polizei. Diese Aufgabe hat sich die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier mit ihrer neuen Arbeitshilfe zur Zusammenarbeit im Jugendschutz zum Ziel gesetzt.
Zuständig für den Jugendschutz sind die Jugendämter, die Ordnungsämter und die Polizei. Um die Zusammenarbeit zwischen den Jugendschutzbeauftragten der Jugendämter, den Ordnungsämtern und der Polizei stärker zu gewährleisten und den Jugendschutz besser zu koordinieren, hat die Arbeitsgruppe Jugendschutz in der Region Trier in Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz eine Arbeitshilfe erstellt.
Die Arbeitshilfe steht hier zur Verfügung.